AHV / IV / EO / ALV

Gut versichert in der 1. Säule

Arbeitgeber, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende müssen gemäss Gesetz Beiträge an die 1. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zahlen. Wie die AHV und die IV sind auch die Versicherungen im Rahmen der Erwerbsersatzordnung (EO) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV) obligatorisch.

 

HOTELA AHV-Ausgleichskasse: Unsere Leistungen

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

sichert das Existenzminimum bei Einkommensverlusten im Alter oder im Todesfall. Sie zahlt Leistungen an Menschen im Pensionsalter (Altersrenten) und an Hinterbliebene (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten).

Die Invalidenversicherung (IV)

hat die Eingliederung oder die Integration von Personen zum Ziel, die aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Geburtsgebrechens behindert sind. Eine Rente wird nur entrichtet, wenn eine Eingliederung oder Integration in das Arbeitsleben nicht möglich ist.

Der Erwerbsersatz für Dienstleistende

gleicht einen Teil des Verdienstausfalls während des Militär- oder Zivildienstes aus.

Die Mutterschaftsentschädigung

deckt 80% des durchschnittlichen Einkommens bis maximal CHF 8’250.- während 14 Wochen (98 Tage) nach der Geburt. Muss der Neugeborener direkt nach der Geburt länger als 14 Tage im Spital bleiben, kann der Anspruch auf die Entschädigung unter gewissen Bedingungen verlängert werden.

Der Erwerbsersatz für den andern Elternteil

deckt 80% des durchschnittlichen monatlichen Einkommens (maximal CHF 8‘250) vom Vater bzw. von der Ehefrau der Mutter während 2 Wochen (14 Tage). Der Urlaub des andern Elternteils muss in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Der Urlaub kann am Stück, wochen- oder tageweise bezogen werden.

Die Adoptionsentschädigung

deckt 80% des durchschnittlichen monatlichen Einkommens (maximal CHF 8‘250) der Personen, die ein Kind von unter vier Jahren, zur Adoption aufnehmen. Der zweiwochiger Urlaub (14 Tage) ist in einer Rahmenfrist von 1 Jahr, zu zählen ab dem Tag der Aufnahme des Kindes zur Adoption, zu beziehen. Für die Ausrichtung dieser Leistung ist die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) das einzige zuständige Organ.

Entschädigung des überlebenden Elternteils

Verstirbt die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes stehen dem überlebenden Elternteil zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub 14 Urlaubswochen zu. Beim Tod des Vaters oder der Ehefrau der Mutter während den sechs Monaten nach der Geburt hat die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Urlaubswochen.

Der Erwerbsersatz bei Betreuung

gleicht einen Teil des Verdienstausfalls von Eltern aus, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren müssen, um ein minderjähriges Kind zu betreuen, das aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer geschädigt ist. Dieser 14-wöchige Urlaub kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Er muss innerhalb von 18 Monaten in Blöcken oder an einzelnen Tagen bezogen werden.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV)

zahlt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

Ihre Vorteile

Soziale Sicherheit

Sie erfüllen Ihre Pflichten in der 1. Säule und sichern Ihre Mitarbeitenden in wichtigen Lebensphasen ab.

Niedrigere Kosten

Beim Abschluss von mehreren HOTELA-Versicherungen profitieren Sie von reduzierten AHV-Verwaltungskosten.

Einfache Administration

Dank der digitalen Plattform HOTELA+ verwalten Sie Ihre Versicherungen einfach und schnell.

Beiträge

Grundsätzlich gilt jede vom Arbeitgeber an Mitarbeitende entrichtete Vergütung oder Leistung als beitragspflichtiger Lohn. Der Arbeitgeber entrichtet sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmerbeitrag. Den Arbeitnehmerbeitrag zieht er den Mitarbeitenden vom Lohn ab.

International

Auf was müssen Sie achten, wenn Sie ausländische Mitarbeitende einstellen? Was gilt, wenn Mitarbeitende die Schweiz verlassen oder ihren Wohnsitz im Ausland haben? Hier finden Sie alles Wichtige und Wissenswerte auf einen Blick.

Daten der AHV/IV-Leistungszahlungen für das Jahr 2024

Monate Zahlungstermin
Januar 05.01.2024
Februar 05.02.2024
März 05.03.2024
April 04.04.2024
Mai 06.05.2024
Juni 05.06.2024
Monate Zahlungstermin
Juli 03.07.2024
August 06.08.2024
September 04.09.2024
Oktober 03.10.2024
November 05.11.2024
Dezember 04.12.2024
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