27.08.2026

AHV 2030: Worum geht es bei diesem Reformprojekt?

Oft wird die Meinung vertreten, die AHV befinde sich in einer Schieflage. Entgegen der gängigen Meinung befindet sich die Alters- und Hinterlassenenversicherung aber nach wie vor im Gleichgewicht. Die Finanzierung der Leistungen ist weiterhin gewährleistet, und die Reformen der letzten Jahre brachten eine Stabilisierung der finanziellen Situation. Mit grösseren Herausforderungen ist erst ab 2030 zu rechnen, weil die geburtenstarken Jahrgänge dann einen besonderen Kostenanstieg verursachen werden.

Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen lancierte der Bundesrat die Reform AHV 2030, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet und zwei Ziele verfolgt: Modernisierung der Versicherung und Stabilisierung der finanziellen Lage für den Zeitraum 2030 bis 2040.

  1. Die AHV ist gegenwärtig solide, muss aber gegen strukturelle Defizite ankämpfen
  2. Ein klares Ziel: Erhöhung der Einnahmen ohne Erhöhung des Pensionsalters
  3. Mitarbeitende zum Verbleib im Erwerbsleben motivieren
  4. Wesentliche Fakten für Arbeitgebende

 

1. Die AHV ist gegenwärtig solide, muss aber gegen strukturelle Defizite ankämpfen

Die Reformen STAF (2020) und AHV 21 (2024) brachten mehr finanzielle Sicherheit und eine Verbesserung der mittelfristigen Stabilität.

  • STAF
    Die Steuerreform und AHV-Finanzierung brachte eine Angleichung bei der Besteuerung von multinationalen Firmen und Schweizer Unternehmen und verschaffte der AHV damit ab 2020 zusätzliche Einnahmen.
  • AHV 21
    Die Reform AHV 21 wurde 2022 angekommen und trat 2024 in Kraft. Sie führte ein einheitliches Referenzalter und eine Flexibilisierung des Rentenbezugs für Männer und Frauen ein. Zudem trug eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1% zu Finanzierung der AHV bei.

Laut den neuesten Finanzperspektiven des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) bleibt die AHV insgesamt stabil, wenngleich die kurzfristigen Aussichten unter den Erwartungen bleiben dürften.

Die AHV steht hauptsächlich aufgrund der demografischen Entwicklung unter Druck: Einer rasch steigenden Zahl von pensionierten Babyboomerinnen und Babyboomern steht ein lediglich moderates Wachstum bei den beitragszahlenden Erwerbstätigen gegenüber.

Dazu kommt die Einführung der 13. AHV-Rente, deren Kosten sich gemäss Schätzungen im Jahr 2030 auf etwa 4.6 Milliarden Franken belaufen dürften. Selbst bei einer Annahme der vom Parlament beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte bestünde weiterhin eine Finanzierungslücke. Für 2030 könnte das Defizit laut Prognosen noch über eine Milliarde Franken betragen.
 

2. Ein klares Ziel: Erhöhung der Einnahmen ohne Erhöhung des Pensionsalters

Das AHV-Referenzalter soll entgegen vielen Vermutungen nicht erhöht werden. Der Bundesrat wählte einen anderen Ansatz: Die Reform AHV 2030 soll einerseits mehr Anreize für die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Referenzalters schaffen und andererseits die Beitragserhebung verbessern.

Dieser Ansatz beruht auf einer einfachen Feststellung: Angesichts des Arbeitskräftemangels ist es für die Schweizer Wirtschaft und für die Finanzierung der Sozialversicherungen von Vorteil, wenn erfahrene Erwerbstätige im Arbeitsmarkt bleiben.

Wichtige Anpassungen bei den Beiträgen

Die AHV-Finanzierung soll mit einer Reihe von Massnahmen harmonisiert und abgesichert werden.

Der Vorentwurf sieht unter anderem vor, den AHV-Beitragssatz für Selbstständigerwerbende schrittweise an jenen von Arbeitnehmenden anzugleichen. Die sinkende Beitragsskala für Selbstständigerwerbende mit tieferen Einkommen wird beibehalten.

Künftig sollen auch Kranken- und Unfalltaggelder der Beitragspflicht unterliegen, um Beitragslücken zu vermeiden und um die zukünftige Altersrente der betroffenen Personen besser abzusichern.

Mit dem Vorentwurf sollen auch bestimmte Optimierungsformen bekämpft werden, die durch die Ausschüttung von Dividenden an Angestellte mit Beteiligungsrechten an ihrem Unternehmen entstehen. Dazu soll geklärt werden, ab welcher Schwelle Entgelte der Beitragspflicht unterliegen.

Schliesslich soll auch die Lohnadministration durch Dritte besser kontrolliert werden, um die Risiken bezüglich der Umgehung der Beitragspflicht zu vermindern.
 

3. Mitarbeitende zum Verbleib im Erwerbsleben motivieren

Ein Kernanliegen der Reform besteht darin, die Erwerbstätigkeit über das Alter von 65 Jahren attraktiver zu gestalten.

Bereits heute arbeiten in der Schweiz immer mehr Personen über das Referenzalter hinaus. Die Reform AHV 2030 will diese Tendenz mit entsprechenden Anreizen stärken.

Einkommen, die nach Erreichen des Referenzalters erzielt werden, sollen bei der Berechnung der zukünftigen Rente stärker berücksichtigt werden. Der Freibetrag auf den Personen, die über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben, keine AHV-Beiträge entrichten müssen, liegt derzeit bei 16’800 Franken pro Jahr (1’400 Franken pro Monat) und soll durch die Reform auf 22’680 Franken pro Jahr (1’890 Franken pro Monat) angehoben werden.

Sofern darauf AHV-Beiträge anfallen soll zudem das Einkommen von Personen, die über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten, bis zur Erreichung der Maximalrente mit dem Faktor 1.4 multipliziert werden.

Ausserdem schlägt der Bundesrat den Wegfall des gegenwärtigen Höchstalters von 70 Jahren für die Aufbesserung oder den Aufschub der Rente vor.

Diese Massnahmen könnten dazu beitragen, dass Arbeitgebende erfahrene Angestellte im Arbeitsprozess halten und sich damit im durch Rekrutierungsprobleme gekennzeichneten Arbeitsmarkt Kompetenzen sichern können.

Neuerungen ebenfalls bei der 2. Säule

Die Reform beschränkt sich nicht auf die AHV.

Wenn es darum geht, sich vorzeitig pensionieren zu lassen, sind aus Sicht des Bundesrates die Leistungen der zweiten Säule oftmals wichtiger als die AHV-Leistungen. Deshalb schlägt er vor, das Mindestalter für den Bezug von Leistungen der zweiten Säule schrittweise von 58 auf 63 Jahre anzuheben und damit an das in der AHV geltende Mindestalter für den Vorbezug anzupassen.

Zudem sind Massnahmen vorgesehen, um den Versicherungsschutz bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Referenzalters oder bei einem Arbeitgeberwechsel zu verbessern.

Alternative Rentenmodelle?

Um besser auf künftige Anforderungen vorbereitet zu sein sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um den ausgeübten Beruf, die Erwerbslaufbahn oder die Schwere der Arbeit zu berücksichtigen.
Dazu könnten bei den Arbeitgebenden unter anderem Daten über den Beschäftigungsgrad und den ausgeübten Beruf erhoben werden. Dabei geht es nicht unmittelbar um eine Systemänderung, sondern um die Schaffung einer Datenbasis als Arbeitsgrundlage für etwaige zukünftige Reformen.

Finanzielle Auswirkungen

Die neuen Beitragsmassnahmen sollen der AHV bis zum Jahr 2040 gemäss Schätzungen der Reformvorlage Mehreinnahmen von rund 600 Millionen Franken bringen. Auch für die übrigen Sozialversicherungen wird mit zusätzlichen Einnahmen gerechnet.

Wie bei allen Schätzungen über einen längeren Zeitraum ist jedoch mit Änderungen aufgrund der demografischen und konjunkturellen Entwicklungen zu rechnen.
 

4. Wesentliche Fakten für Arbeitgebende

Die AHV steht derzeit weder vor dem Konkurs, noch besteht eine Unfähigkeit, Renten auszuzahlen. Ihre grössten Herausforderungen betreffen das finanzielle Gleichgewicht in den kommenden Jahrzehnten.

Für Arbeitgebende setzt die Reform AHV 2030 drei wichtige Zeichen:

  • Der Verbleib älterer Beschäftigten im Erwerbsleben wird zum nationalen strategischen Anliegen;
  • die Beitragserhebung wird schrittweise gestrafft und harmonisiert;
  • es werden neue, flexiblere Rentenmodelle geprüft, die die Realität des Arbeitsmarkts besser abbilden.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 11. September 2026. Im Anschluss daran wird der Bundesrat seine Botschaft dem Parlament voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2027 unterbreiten. Die Massnahmen dürften frühestens 2031 in Kraft treten.

Die AHV ist zwar derzeit finanziell gut aufgestellt, doch die demografischen Herausforderungen der kommenden Jahre erfordern vorausschauendes Handeln. Bei der AHV 2030 geht es weniger um eine umfassende Reform des Systems, sondern vielmehr darum, dessen Finanzierung dauerhaft abzusichern und darum, erfahrene Arbeitskräfte im Erwerbsleben zu halten. Für Arbeitgebende bestätigt diese Reform eine grundlegende Tendenz: Ältere Mitarbeitende spielen für das Gleichgewicht im Arbeitsmarkt und bei den Sozialversicherungen eine zunehmend wichtige Rolle.

 

HOTELA – Wer sind wir?

Die HOTELA steht allen Branchen offen. Sie ist die offizielle AHV-Ausgleichskasse von :

Den Unternehmen, die Mitglied unserer Verbände sind, bieten wir massgeschneiderte, mit ihnen und für sie konzipierte Lösungen, dank denen sie ihren administrativen Aufwand reduzieren und ihre alltäglichen Abläufe vereinfachen können. Wenn Sie Mitglied eines dieser Verbände sind, können Sie diese Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen. Ihre Anfrage beantworten wir gerne und unverbindlich.

Um eine Offerte für soziale Versicherungen zu erhalten, kontaktieren Sie uns: