Unfallversicherung nach UVG
Gut versichert gegen die Folgen von Unfällen
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbei-tenden gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufsunfälle sowie Berufs-krankheiten versichern und – falls sie länger als acht Stunden angestellt sind – auch eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle für sie abschliessen.
Obligatorische Unfallversicherung nach UVG: Unsere Leistungen
- Bei Arbeitsunfähigkeit: 80% Lohnersatz ab dem dritten Tag
- Übernahme von Heilungskosten mit Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung
- Auszahlung einer Invalidenrente
- Auszahlung einer Integritätsentschädigung
- Auszahlung einer Hilflosenentschädigung
- Auszahlung einer Hinterbliebenenrente
Wir beraten Sie gerne!
Ihre Vorteile
Wertvoller Schutz
Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht und schützen sich und Ihre Mitarbeitenden gegen die finanziellen Folgen von Unfällen.
Wenn es mehr braucht
Unsere UVG-Unfallzusatz-versicherung bietet Ihnen ergänzende Leistungen zur obligatorischen Versicherung.
Minimaler Aufwand
Unfälle melden Sie uns einfach und schnell über die digitale Plattform HOTELA+. Wir übernehmen alles Weitere.
Einen Unfall melden
Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verunfallt ist. Über die digitale Plattform HOTELA+ geht das schnell und einfach.
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