AHV Kontoauszug

Auszug aus dem individuellen AHV-Konto

Worum geht es?

Auf dem individuellen Konto (IK) werden die beitragspflichtigen Einkommen, die Beitragszeiten und die Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Das IK bildet somit die Grundlage für die spätere Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistung.

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihre Beitragsdauer vollständig ist oder ob Ihr Arbeitgeber der Ausgleichskasse den Lohn, auf dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, wirklich gemeldet hat, können Sie jederzeit einen Kontoauszug verlangen.

Es kommt häufig vor, dass eine Person Konten bei mehreren Ausgleichskassen hat, beispielsweise aufgrund eines Wechsels des Arbeitgebers.

Für die Bestellung eines Kontoauszugs haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können bei einer Ausgleichskasse, die Ihr Konto führt, schriftlich einen Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug) verlangen. Über InfoRegister, können Sie die Ausgleichskassen finden, in die Sie bisher Beiträge eingezahlt haben.
  2. Sie können eine AHV-Ausgleichskasse beauftragen, sämtliche IK-Auszüge, die von der AHV in Ihrem Namen geführt werden, für Sie zu beschaffen (vollständiger Kontoauszug). Bitte beachten Sie, dass ein vollständiger Kontoauszug nur alle sechs Monate bestellt werden kann.