Überschussbeteiligung

Bei einem positiven Versicherungsergebnis am Ende von drei vollen aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer einen Anteil an einem allfälligen Überschuss aus seinem Vertrag.

Der Überschuss berechnet sich nach folgender Formel:

Bruttoprämie = Prämie zu Lasten des Kunden
./. Verwaltungskosten – 30 % der Bruttoprämie
Nettoprämie = 70 % der Bruttoprämie
./. Versicherungsleistungen – Zahlungen
Versicherungsergebnis = Berechnungsbasis
Überschussbeteiligung = Anteil in % des Versicherungsergebnises