12.12.2023

Newsletter HOTELACTUAL

Dezember 2023

Unfall- oder Krankheitsmeldungen über HOTELA+

Versicherungsfälle, die Ihre Mitarbeitenden betreffen, können zusammen mit den einschlägigen Unterlagen einfach und bequem über unsere digitale Plattform HOTELA+ online gemeldet bzw. übermittelt werden. Falls Sie HOTELA+ noch nicht benützen, können Sie Ihre Zugangsdaten hier anfordern: info@hotela.ch.

 

Reform AHV 21

Die Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt mehrere Neuerungen mit sich. Beispielsweise können Personen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben möchten, unter bestimmten Bedingungen auf den Freibetrag von monatlich 1’400 Franken verzichten. Mehr dazu hier.

 

AHV-Ausweise und AHV-Karten

Der automatische Versand von AHV-Ausweisen ist seit 2016 nicht mehr obligatorisch und wird durch HOTELA per 1. Januar 2024 eingestellt. AHV-Karten werden bei der Vergabe einer AHV-Nummer oder auf Anfrage hin weiter zugestellt. Die Ausstellung von AHV-Ausweisen durch HOTELA+ bleibt möglich.

Neuerung betreffend EO Mutterschaft/Vaterschaft

Verstirbt die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes stehen dem überlebenden Elternteil zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub 14 Urlaubswochen zu. Beim Tod des Vaters oder der Ehefrau der Mutter während den sechs Monaten nach der Geburt hat die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Urlaubswochen.

Meldefrist bei der Krankentaggeldversicherung

Nicht vergessen: Fehlt ein Mitarbeiter krankheitshalber, so ist die Meldefrist von 5 Tagen nach Ablauf der Wartefrist bzw. von 30 Tagen bei einer Wartefrist von 30 oder mehr Tagen unbedingt einzuhalten. Auf diese Weise werden Sie rechtzeitig entschädigt und die Massnahmen zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person können zeitnah ergriffen werden.