24.11.2023

AHV 21: Die wichtigsten Veränderungen im Überblick

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt wesentliche Änderungen der Rentenleistungen in der Schweiz mit sich.

Am 25. September 2022 haben Volk und Kantone die Reform AHV 21 verabschiedet, die die Finanzierung der AHV und das Rentenniveau bis 2030 sicherstellen soll. Angesichts des demografischen Wandels – mit dem Eintritt der Babyboomer ins Rentenalter und der steigenden Lebenserwartung – ist die Reform ein notwendiger Schritt, um die Nachhaltigkeit der AHV in der Schweiz zu sichern.

Um dieses Ziel zu erreichen, umfasst die Stabilisierung der AHV vier Massnahmen:

  • Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer

Im Erklärvideo der Informationsstelle AHV/IV finden Sie konkrete Beispiele dieser Massnahmen, die je nach Jahrgang auf unterschiedliche persönliche Situationen zugeschnitten sind:

Weitere Informationen zu diesen Massnahmen finden Sie in unserem Blog-Beitrag, auf der Website des BSV sowie das Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV.