13.08.2021

Familienzulage

Bosnien und Herzegowina : Ausschluss von der Familienzulage ab 1. September 2021

Der sachliche Anwendungsbereich des bisher anwendbaren Sozialversicherungsabkommens mit dem ehemaligen Jugoslawien umfasste auch die Familienzulagen. Ein neues Abkommen tritt am 1. September 2021 in Kraft.

Die Familienzulagen nach FamZG sind nicht mehr im sachlichen Geltungsbereich des neuen Abkommens enthalten. Dies bedeutet, dass ab dem 1. September 2021 folgende Personen keinen Anspruch mehr auf Familienzulagen haben:

  • bosnische und herzegowinische Staatsangehörige für ihre im Ausland lebenden Kinder
  • Schweizer Staatsangehörige für ihre in Bosnien und Herzegowina lebenden Kinder

Eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen.

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