Erwerbsausfall bei Krankheit KVG

Zweck

Im Rahmen der vereinbarten Leistungen deckt die Krankentaggeldversicherung die wirtschaftlichen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder bei Mutterschaft ab.

Diese Versicherung kann ebenfalls die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ablösen sowie allfällige einzel- oder gesamtarbeitsvertragliche Arbeitgeberpflichten durch die Krankentaggeldversicherung mit KVG-Deckung erfüllen.

Leistungen

Krankentaggeld

Die Leistungen betragen einen bestimmten Prozentsatz (80%, 90% oder 100%) des AHV-Bruttolohnes. Die Dauer beträgt maximal 720 Tage innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen.

Während der Wartefrist werden keine Leistungen entrichtet. Die Wartefrist wird nur einmal pro Kalenderjahr aber höchstens einmal pro Fall angewendet. Die einzelnen Fälle von Arbeitsunfähigkeiten desselben Mitarbeiters werden folglich kumuliert. Beachten Sie bitte, dass eine Verlängerung der Wartefrist auch für laufende Fälle zur Anwendung kommt.

Meldefrist von Krankheitsfällen

Alle Fälle müssen gemeldet werden, sobald bekannt ist, dass die Arbeitsunfähigkeit über die vereinbarte Wartefrist hinaus andauern wird.

Für Versicherungsdeckungen mit einer Wartefrist von mehr als 30 Tagen muss die Meldung innert 30 Tagen erfolgen.

Mutterschaft

Zur eidgenössischen Mutterschaftsversicherung (EO) werden zusätzlich 13.60% des Bruttolohnes während 16 Wochen und ohne Lohnlimite ausbezahlt.

Beiträge

Die Beiträge werden auf dem AHV-pflichtigen Lohn erhoben; die Kosten berechnen sich nach dem Umfang der Versicherungsdeckung. Löhne oder Lohnanteile, auf denen wegen des Alters der versicherten Person keine Beiträge an die AHV erhoben werden, gelten ebenfalls als Einkommen. Die Prämien werden grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig geteilt.

Die definitive Beitragsabrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Jahres. Es werden Akontozahlungen gemäss Lohnbudget erhoben, es erfolgt kein Prämienzuschlag. Die Rechnung der fakultativen Versicherung für Selbständigerwerbende wird einmal pro Jahr zusammen mit der Abschlussrechnung erstellt.

Bei jeder Änderung der Beitragssätze erfolgt eine entsprechende Mitteilung in Form eines Versicherungsausweises. Dieser gilt als bindend.

Versicherte Personen

Die Versicherung gilt in der Regel für das gesamte Personal. Diese Versicherung ist freiwillig. Für Unternehmen, die dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes angehören, ist der Abschluss obligatorisch.

Selbständigerwerbende sowie ihre Familienmitglieder können eine solche Versicherung auf eigene Rechnung abschliessen, sofern ihr Personal bereits für dieses Risiko bei der HOTELA Krankenkasse versichert ist. Ein Gesundheitsfragebogen wird jedoch verlangt, und Vorbehalte können angebracht werden.

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird für eine Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Er wird stillschweigend von Jahr zu Jahr erneuert. Ohne andere Bestimmungen kann die Krankentaggeldversicherung jeweils zum Jahresende, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, gekündigt werden. Der Vertrag endet ebenfalls bei einem Übergang des Unternehmens, einem Firmenwechsel oder bei Einstellung des Geschäftsbetriebs.

Datenschutz / Informationspflicht

Wir bitten Sie, unser Datenschutzreglement auf www.hotela.ch/de/erwerbsausfall-bei-krankheit-kvg zu konsultieren.

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Formulare und Reglemente