Beiträge
Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden
Die Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV werden auf dem AHV-pflichtigen Bruttolohn erhoben. Der Arbeitgeber zieht die Hälfte des Beitrags vom Lohn der Arbeitnehmenden ab (vgl. Tabelle unten).
Die definitive Beitragsabrechnung erfolgt jeweils Ende Jahr. Laut geltenden Vorschriften werden Akontozahlungen gemäss Lohnbudget erhoben.
1. Säule (AHV/IV/EO/ALV) |
Arbeitnehmende % des Einkommens |
Arbeitgeber % des Einkommens |
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) | 4.35 | 4.35 |
Invalidenversicherung (IV) | 0.7 | 0.7 |
Erwerbsersatzordnung (EO) | 0.25 | 0.25 |
Arbeitslosen- Versicherung (ALV) | 1.1 | 1.1 |
Total | 6.4 | 6.4 |
Beiträge von Selbständigerwerbenden
Die Beiträge von Selbstständigerwerbenden werden auf der Grundlage des von den Steuerbehörden mitgeteilten Einkommens (DBS) berechnet. Für Jahreseinkommen unter CHF 60’500 gelten degressive Tarife. Bei einem Jahreseinkommen von weniger als CHF 10’100 beträgt der Mindestbeitrag CHF 530.-.
1. Säule (AHV/IV/EO/ALV) | Selbständigerwerbende |
Alters- und Hinterlassenen-versicherung (AHV) | 8.1 |
Invaliden-versicherung (IV) | 1.4 |
Erwerbser-satzordnung (EO) | 0.5 |
Arbeitslosen-versicherung (ALV) | 0 |
Total | 10 |
International
Grundsätzlich ist jede Person, die in der Schweiz arbeitet, dem schweizerischen System der sozialen Sicherheit unterstellt. Sie muss Beiträge für AHV/IV/EO/ALV zahlen und hat Anspruch auf Leistungen. Für Leistungsbezüge gelten besondere Bestimmungen. Zwischen der Schweiz und zahlreichen Staaten bestehen Sozialversicherungsabkommen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht auch ein Anspruch auf Rückerstattung von Beitragszahlungen.
Downloads
Formulare
- Antrag zur Beitragsrückvergütung
- Hilfsblatt für die Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts bei Mehrfachtätigkeit
- Antrag auf Ausstellung einer Entsendungsbescheinigung: Entsendung aus der Schweiz in einen EU-Staat
- Antrag auf Ausstellung einer Entsendungsbescheinigung: Entsendung aus der Schweiz in einen EFTA-Staat
- Antrag auf Ausstellung einer Entsendungsbescheinigung: Entsendung aus der Schweiz in Vertragsstaaten (ohne EU/EFTA+ Vereinigtes Königreich)
Informationen
- Sozialversicherungsabkommen
- Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der EU/EFTA ziehen
- Soziale Sicherheit in der Schweiz
- Mehrfachtätigkeit
- Entsendung zwischen der Schweiz und der EU
- Entsendung zwischen der Schweiz und der EFTA
- Entsendung zwischen der Schweiz und Vertragsstaaten (ohne EU/EFTA)
- Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen
- Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat