Auszahlungsdaten der AHV- und IV-Renten

Auszahlung am Monatsanfang für den laufenden Monat
2025
Monate | Zahlungstermin |
Januar | 07.01.2025 |
Februar | 05.02.2025 |
März | 05.03.2025 |
April | 03.04.2025 |
Mai | 06.05.2025 |
Juni | 04.06.2025 |
Monate | Zahlungstermin |
Juli | 03.07.2025 |
August | 06.08.2025 |
September | 03.09.2025 |
Oktober | 03.10.2025 |
November | 05.11.2025 |
Dezember | 03.12.2025 |
Meldung bei veränderten Verhältnissen
Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns jegliche Veränderung von Verhältnissen zu melden, welche den Verlust, die Kürzung oder die Erhöhung der Rentenleistungen zur Folge haben können (Art. 31 ATSG). Meldepflichtig sind unter anderem:
- Adressänderung, Änderung der Überweisungsdaten, Wohnsitzverlegung ins Ausland
- Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten
- Tod eines Rentenbezügers oder einer Rentenbezügerin
- Änderung des Zivilstands (Heirat, Verwitwung, Scheidung), auch wenn eine andere öffentliche Stelle bereits informiert wurde
- Abbruch oder Ende der Ausbildung von Kindern, für die nach dem 18. Altersjahr noch Leistungen ausbezahlt werden
- Vollzug einer Freiheitsstrafe oder jeglicher Form des Freiheitsentzugs bei Anspruch auf Invalidenrente