02.08.2022

Sie möchten Ihre Rente aufbessern und weniger Steuern zahlen? Warum sich Einzahlungen in die zweite Säule lohnen und wie man es macht.

Mit Einzahlungen in die berufliche Vorsorge lässt sich eine höhere Rente erzielen. Viele von uns wissen dies nicht oder haben es vergessen. Nebst besseren Altersleistungen (Kapital oder Rente) bringt diese Massnahme auch Steuervorteile mit sich.

Viele Leute bemühen sich um Steueroptimierungen, kennen aber nicht alle verfügbaren Optionen. Nach wie vor wissen die meisten Versicherten beispielsweise nicht, dass der Einkauf von Leistungen (in einigen Kassen auch von Beiträgen) eine clevere Lösung darstellt, um das Vorsorgekapital zu erhöhen und die Steuerlast zu senken. Allgemein gilt, dass jede Einzahlung zur Schliessung einer Vorsorgelücke von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.

Im vorliegenden Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei einem Einkauf von Vorsorgeleistungen bei der HOTELA Vorsorgestiftung vorgehen müssen.

 

 

Worin besteht der Einkauf von Vorsorgeleistungen?

Mit dem Einkauf von Beitragsjahren in die zweite Säule (BVG-Einkauf) ist gemeint, dass Sie zusätzliche Beträge in die Pensionskasse einbringen, um allfällige Vorsorgelücken zu schliessen.

Vorbedingung ist also das Bestehen einer Vorsorgelücke, deren Schliessung Ihre Altersleistungen steigen lässt. Auf dem Vorsorgeausweis der HOTELA sind die Einkaufsmöglichkeiten ersichtlich.

Mögliche Gründe für eine Vorsorgelücke sind:

  • fehlende Beitragsjahre (z. B. wegen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, wegen selbstständiger Erwerbstätigkeit oder bei nicht BVG-pflichtiger Teilzeitbeschäftigung);
  • vorzeitiger Pensionskassenbezug infolge einer Scheidung;
  • Änderung des Vorsorgeplans;
  • Lohnerhöhung.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Sie sind 45 Jahre alt, Ihr AHV-pflichtiger Lohn beträgt 85’000 Franken. Als Sie (mit 25 Jahren) Ihre berufliche Laufbahn begannen, betrug Ihr AHV-pflichtiger Lohn 55’000 Franken.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Beträgen entspricht der Deckungslücke, die geschlossen werden kann. Sie haben die Möglichkeit, Beitragsjahre einzukaufen, wie wenn Ihr versicherter Lohn bereits mit 25 Jahren 85’000 Franken betragen hätte.

Wichtig ist dabei, dass ein Einkauf für den Lohnempfänger in jedem Fall fakultativ und freiwillig ist. Für die Abwicklung des entsprechenden Verfahrens sind allein Sie zuständig.

Einige Arbeitgeber leisten ebenfalls freiwillige Einzahlungen, um die Vorsorge ihrer Mitarbeitenden zu verbessern. In diesem Fall gelten die Einlagen als Lohnbestandteile, sodass Beiträge an die Sozialversicherungen abgerechnet werden müssen.

 

Welche Vorteile bringt der Einkauf von Vorsorgeleistungen?

Mit Einkäufen in die zweite Säule können Sie:

  • allfällig vorhandene Vorsorgelücken schliessen und das Alterskapital sowie die Altersrente, die Sie bei der Pensionierung beziehen werden, aufbessern;
  • Steuern sparen, weil Sie den Einkauf grundsätzlich in dem Jahr, in dem er getätigt wurde, von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können;
  • Ihre Steuerlast optimieren, weil Alterskapital von der Vermögenssteuer befreit ist;
  • in gewissen Fällen von Vorteilen im Bereich der Invaliditäts- und Todesfallleistungen profitieren; Informationen über die einschlägigen Bestimmungen erhalten Sie bei Ihrer Pensionskasse.

 

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Einkäufe tätigen?

Sie können bestehende Deckungslücken grundsätzlich mit einem Einkauf schliessen. Bitte beachten Sie dabei jedoch folgende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Falls Sie für den Erwerb von Wohneigentum bereits Kapital aus der zweiten Säule bezogen haben, müssen Sie diesen Vorbezug zunächst zurückerstatten, um anschliessend Einkäufe tätigen zu können.
  • Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und bisher nie an eine schweizerische Vorsorgeeinrichtung angeschlossen waren, können Sie in den ersten fünf Jahren pro Jahr lediglich maximal 20% des versicherten Lohnes einkaufen.
  • Wenn Sie früher als Selbstständigerwerbender galten, können Guthaben in der Säule 3a einen Einfluss auf die Höhe des rückkaufbaren Betrags haben.

 

Was muss ich beachten, bevor ich einen Einkauf tätige?

Einkäufe sind stets als langfristige Anlage zu betrachten. Der Einkauf zählt als fester Bestandteil der zweiten Säule und muss bis zum Erreichen des Rentenalters in der Vorsorgeeinrichtung verbleiben, denn es wird kein Unterschied zwischen obligatorischen Beiträgen und freiwilligen Einzahlungen gemacht.

Das Gesetz sieht jedoch einige Ausnahmen vor, bei denen ein Kapitalbezug vor Erreichen des Rentenalters zulässig ist:

  • Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum;
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit;
  • definitiver Wegzug aus der Schweiz.

Bitte beachten Sie, dass für den Fall der Wohneigentumsförderung oder bei Bezug des Altersguthabens in Form von Kapital zwischen dem freiwilligen Einkauf und dem Kapitalbezug eine dreijährige Sperrfrist gilt. Dies bedeutet, dass aus einem Einkauf resultierende Leistungen während dreier Jahre nicht in Form von Kapital bezogen werden dürfen. Sollte dennoch ein Kapitalbezug erfolgen, werden die «eingesparten» Steuern rückwirkend fällig.

Bei einem Vorsorgeausgleich infolge Scheidung oder Auflösung einer registrierten Partnerschaft muss das während der Ehe oder der Partnerschaft geäufnete Vorsorgekapital aufgeteilt werden. Dabei werden auch gemeinsam getätigte Einkäufe berücksichtigt.

 

Weshalb müssen Einkäufe geplant werden?

Mit einer geschickten Planung von BVG-Einkäufen erzielen Sie höhere Steuerersparnisse.

Es empfiehlt sich, Beiträge gestaffelt über mehrere Jahre hinweg einzuzahlen, denn die Steuerersparnis ist in diesem Fall progressions bedingt höher als bei einer Einmaleinlage. In der Regel ist es steuertechnisch günstiger, über drei Jahre je 25’000 Franken einzuzahlen, anstatt die gesamte Einkaufssumme von 75’000 Franken auf einmal zu überweisen.

Wenn Sie kurz vor der Pensionierung eine grössere Summe einbringen möchten, gilt es, die Drei jahressperrfrist zu bedenken. Anders ausgedrückt: Es ist sehr wichtig, Einkäufe auf Ihre Lebensplanung abzustimmen!

 

Wie tätige ich einen Einkauf von Vorsorgeleistungen?

Wenn Ihre Vorsorge Lücken aufweist, können Sie jederzeit einen Antrag auf Nachzahlung stellen. 

Je früher der Einkauf erfolgt, desto mehr erhöhen sich Ihr Kapital und Ihre Altersrente. Sie verbessern somit Ihren Vorsorgeschutz und können gelassener in die Zukunft blicken.

Bei administrativen Fragen hilft Ihnen das HOTELA-Team gerne weiter.