Fehler vermeiden mit den Tipps von Matthias Rageth, Versicherungsberater bei der HOTELA
In diesem Gespräch beantwortet Matthias Rageth die wichtigsten Fragen, die sich einemBetriebsleiter oder einer Betriebsleiterin im Hotel- und Gastgewerbe stellen können.
Der Versicherungsberater bei der HOTELA betreut seine Deutschschweizer Kundschaft persönlich. Mit diesem Gespräch sollen Unklarheiten beseitigt und vor allem die drängendsten Fragen beantwortet werden, die sich einer Wirtin oder einem Hotelier in Bezug auf die Sozialversicherungen stellen können.
Sind Ihre Kunden mit den fünf Sozialversicherungen vertraut, und wissen sie, dass sie obligatorisch sind?
Ich würde sagen, das ist sehr unterschiedlich! Die meisten unserer Kunden kennen sich sehr gut aus, denn sie haben bereits mehrere Betriebe geführt. Sie wissen genau, was sie an Sozialversicherungen benötigen und wie hoch die Versicherungsdeckung sein soll.
Allerdings gibt es neue Hotelièren und Wirte, denen im Allgemeinen zwar bekannt ist, dass sie sich Sozialversicherungen wie der AHV oder der beruflichen Vorsorge (BVG) anschliessen müssen, die aber häufig die Erwerbsausfallversicherung (vom L-GAV für obligatorisch erklärt) und die Familienzulagen vergessen.
Und in geringerem Masse gibt es auch Jungunternehmer, die sich zuerst mit all diesen Sozialversicherungen vertraut machen müssen. Auf den ersten Blick erscheinen sie nämlich relativ komplex.
Nach einer ersten Kontaktnahme besuche ich sie, um ihnen die Aufgabe der einzelnen Versicherungen auf leicht verständliche Art zu erklären.
Dabei komme ich auch auf den L-GAV zu sprechen. Die meisten Wirtinnen und Hoteliers von kleinen Betrieben kennen ihn nicht in allen Einzelheiten, vor allem was die Mindestanforderungen betrifft.
Man muss auch wissen, dass die Betriebsleiter in dieser von der Gesundheitskrise und vom Wandel der Konsumgewohnheiten stark gebeutelten Branche oft sehr mit ihrem Tagesgeschäft beschäftigt sind. Sie haben auch mit Schwierigkeiten wie einer hohen Fluktuationsrate, saisonaler Überlastung und vielen anderen Herausforderungen zu kämpfen. Dementsprechend fehlt ihnen oft die Zeit, um sich mit administrativen Fragen zu beschäftigen, zu denen auch die Sozialversicherungen gehören.
Deshalb bietet die HOTELA ihren Kunden zwei Dienstleistungen an: HOTELA+ und HOTELA Payroll Service.
- Bei HOTELA+ handelt es sich um eine Plattform zur Meldung von Versicherungsereignissen. Von der Meldung eines neuen Mitarbeitenden über einen Familienzulagenantrag bis hin zu seinem Austritt wird alles zentralisiert und die Formulare in Papierform fallen weg. Sie kommunizieren konkret, einfach und schnell.
- HOTELA Payroll Service ermöglicht Ihnen die Auslagerung der Lohnverwaltung Ihrer Mitarbeitenden unter Berücksichtigung des Gesetzes und des L-GAV. All dies erfolgt kostengünstig und ohne irgendwelche Software-Installation.
Wann muss eine Wirtin oder ein Hotelier den Sozialversicherungen beitreten?
Sobald wie möglich! Leider ist vielen nicht bewusst, wie wichtig es ist, den Sozialversicherungen beizutreten … Und das kann ihnen Probleme bereiten!
Ich empfehle ihnen, sich schnellstmöglich darum zu kümmern. Am besten gleichzeitig mit der Anmeldung beim Handelsregister. Idealerweise schliesst man sich bereits vor der Eröffnung des Betriebs den Versicherungen an.
Nach Ablauf von drei Monaten riskieren die Betriebe den automatischen Anschluss an Versicherungen, die für sie nicht vorteilhaft sind. Gleich nach dem Anschluss muss der Unternehmer auch nachweisen, dass es in seinem Betrieb während der ersten Monate der Tätigkeit keine Probleme gab.
Ich weise die Unternehmerinnen und Unternehmer nachdrücklich darauf hin, dass sie sich bei der Eröffnung eines neuen Betriebs unbedingt mit dieser Frage befassen müssen. Und sei es auch nur, um mehrere Offerten einzuholen, die sie vergleichen können.
Wie tritt man den Versicherungen bei, und welche Unterlagen werden benötigt?
Ich denke, das Vorgehen ist bei den verschiedenen Ausgleichskassen recht ähnlich. Bei der HOTELA ist es sehr einfach.
Zunächst müssen wir die Rechtsform des Unternehmens kennen: AG, GmbH, selbstständig erwerbend … Deshalb begeben wir uns mit zwei Formularen zum Kunden: dem Fragebogen und dem an die HOTELA zu richtenden Aufnahmegesuch. Für Hoteliers und Wirte ist der Beitritt zu HotellerieSuisse oder einem ihrer Regionalverbände eine Voraussetzung, um sich der HOTELA anschliessen zu können. Für das entsprechende Gesuch stellen wir das notwendige Formular zur Verfügung. Für uns ist es wichtig, alle möglichen Fragen des Kunden beantworten zu können. In der Regel dauert das Gespräch zwischen 30 Minuten und 2 Stunden. So haben wir genügend Zeit, um alle wichtigen Themen zu erörtern.
Auf Wunsch des Kunden kann das Ganze auch auf Distanz abgewickelt werden: telefonisch oder per Videokonferenz. Unabhängig von der Wahl wird das Dossier anschliessend von unserer Abteilung Beitritte bearbeitet. Nach einigen Tagen erhält der Betrieb alle nötigen Unterlagen.
Matthias Rageth mit einem Kunden aus der Gastrobranche.
Warum die HOTELA wählen?
Einer der wichtigsten Gründe ist aus meiner Sicht, dass heute nur wir alle fünf obligatorischen Sozialversicherungen unter einem Dach vereinigen. Das ist für unsere Kunden zweifellos mit einem Zeitgewinn verbunden. Aber auch alle Formalitäten und die Kommunikation werden vereinfacht.
Wie bereits angetönt, stelle ich auch die Verbindung zu unserer digitalen Plattform HOTELA+ her, über die unsere Kunden alle Versicherungsereignisse mit wenigen Mausklicks melden können. Ausserdem wird die Rechnungsstellung vereinfacht: Mit Ausnahme der BVG-Prämien, die vierteljährlich abgerechnet werden, erhalten sie für alle Versicherungen eine Monatsrechnung.
Die Endabrechnung Ende Jahr ist ein gutes Beispiel dafür. Alle Versicherungen sind auf einem einzigen Formular vereint. Das vereinfacht die Administration!
Ein weiterer wichtiger Punkt liegt in der Grösse der HOTELA, die auch 74 Jahre nach ihrer Gründung eine menschliche Seite wahren möchte. Im Vergleich zu vielen anderen Akteuren in dieser Branche verfolgen wir einen völlig anderen Ansatz.
Wir legen grossen Wert auf Kundennähe und beraten vor allem. Wir beschränken uns nicht einfach auf den Abschluss von Verträgen. Wir sind die Kontaktperson der Kundinnen und Kundenund besuchen sie regelmässig.
Beim geringsten Problem wissen meine Kundinnen und Kunden, dass sie mich kontaktieren können, um Antworten zu erhalten. Und wenn die Anfrage zu spezifisch ist, leite ich sie unverzüglich an eine unserer spezialisierten Abteilungen weiter. So läuft für den Kunden alles über die gleiche Kontaktperson, was eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet.
Schliesslich sind unsere Angebote an die verschiedenen Betriebsarten, aber auch an die Bedürfnisse jedes Einzelnen angepasst. So versichern wir sowohl sehr grosse Hotels als auch kleine Restaurants oder Selbstständigerwerbende. Seit Jahren sind wir zudem der massgebende Versicherer im Pflegebereich (Heime und Spitex) sowie für Tourismusbetriebe und für Reisebüros. Seit Kurzem stehen wir sogar sämtlichen Branchen offen und nehmen Unternehmen aus allen Berufsgruppen auf.
Noch ein letzter Tipp: Wir empfehlen Ihnen, sich über die Entwicklung bei den fünf Sozialversicherungen auf dem Laufenden zu halten, um keine Gelegenheit zu verpassen oder gar die Auflagennicht mehr zu erfüllen.
Bei Interesse können Sie sich direkt unter folgendem Link an uns wenden: https://go.hotela.ch/demandez-une-offre