Übermittlung Ihrer Lohnschlussabrechnung 2024 über einen einzigen Kanal
Wie jedes Jahr bitten wir Sie, uns Ihre Lohnschlussabrechnung bis spätestens am 30. Januar 2025 zu übermitteln.
Um die Bearbeitung Ihrer Abrechnung zu optimieren, erinnern wir Sie daran, dass die Übermittlung Ihrer Lohnschlussabrechnung über einen einzigen Kanal erfolgen muss. Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:
Die Plattform Swissdec. In dem Fall müssen Sie uns die unterzeichnete BVG-Abrechnung zurücksenden.
Auf Papier.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, eine der ersten beiden Kanäle zu nutzen, um eine sichere Übermittlung und eine schnellere Bearbeitung zu gewährleisten.
Wenn Sie HOTELA+ noch nicht nutzen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auf diese Lösung umzusteigen, die Ihnen die Verwaltung Ihrer Sozialversicherungen erleichtern wird. Entdecken Sie die zahlreichen Vorteile und beantragen Sie schon jetzt Ihre Zugänge auf www.hotela.ch/hotelaplus. Wir stehen Ihnen unter 058 211 49 49 oder via unsere Kontaktseite gerne zur Verfügung.