24.08.2023

CO₂ -Abgabe 2023

Rückverteilung an die Unternehmen (Jahr 2023)

Die CO 2 -Abgabe wird seit 1. Januar 2008 erhoben, nachdem die Schweiz das Kyoto-
Protokoll verabschiedet hat (Senkung der Emissionen von Treibhausgasen). Die CO 2 –
Abgabe ist keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe mit dem Ziel, den sparsamen
Umgang mit fossilen Brennstoffen zu fördern.

Die Einnahmen verteilt der Bund anteilmässig an die Bevölkerung über die Krankenkassen,
und an die Unternehmen über die AHV-Ausgleichskassen im Verhältnis zur AHV-pflichtigen
Lohnsumme. Dieses Jahr beträgt der Rückverteilungssatz 0.0662%.

Unternehmen, für welche die Rückverteilung mehr als CHF 50 beträgt, erhalten in den
nächsten Tagen eine detaillierte Mitteilung. Den anderen Betrieben wird dieser Betrag
automatisch auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

Unter diesem Link erfahren Sie mehr zum Thema:

http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung

Für weitere Auskünfte zu Ihrer Rechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.