02.07.2018

CO2-Abgabe 2018

Rückverteilung der CO2-Abgabe 2018 an die Unternehmen

Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Wirtschaft entrichtet wurden, werden an alle Arbeitgeber, proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zurückverteilt.

Im 2018 erhalten die Arbeitgeber pro CHF 1’000 Lohnsumme CHF 1.475 zurück (Referenzjahr 2016). Seit 2018 erfolgt die Rückverteilung in der Regel im September und damit drei Monate später als in den Vorjahren.

Diese Verschiebung ist darauf zurückzuführen, dass ab dem 1. Januar 2018 die nicht verwendeten Mittel aus dem Gebäudeprogramm neu an die Bevölkerung und die Unternehmen rückverteilt werden. Da die Höhe dieser zusätzlichen Mittel erst Mitte des Jahres bekannt ist, wurde die Rückverteilung um drei Monate verschoben.