05.02.2021

7-Tage Quarantäne statt 10-Tage-Quarantäne (05.02.2021)

  • Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 entschieden, die Quarantäneregel anzupassen.

    Gemäss der Corona Verordnung dauert die Quarantäne 10 Tage. Sie kann verkürzt werden wenn sich die Person ab dem 7. Tag testen lässt und das Resultat negativ ist. Die Dauer der Corona Erwerbsausfallentschädigung wird folglich ab 8. Februar geändert:

    • Personen, die sich vor dem 8. Februar 2021 in Quarantäne begeben mussten, haben Anspruch auf maximal 10 Taggelder, die während einer zusammenhängenden Zeitperiode bezogen werden müssen.
    • Personen, die sich ab dem 8. Februar 2021 in Quarantäne begeben müssen, erhalten eine Entschädigung von maximal 7 Taggeldern, die während einer zusammenhängenden Zeitperiode bezogen werden