Erhöhung der Familienzulagen im Jahr 2025
Der Bundesrat hat beschlossen, die Mindestbeträge der Familienzulagen ab dem 1. Januar 2025 zu erhöhen.
Diese Massnahme zielt darauf ab, diese Zulagen an die Preisentwicklung anzupassen, was die erste Anpassung seit 2009 darstellt. Die Erhöhung betrifft sowohl die Kinderzulage als auch die Ausbildungszulage, mit erwarteten Auswirkungen in mehreren Kantonen.
Aufwertung der Mindestbeträge
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Mindestbeträge der Familienzulagen erhöht. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken pro Monat, während die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken angehoben wird. Diese Massnahme, die vom Bundesrat beschlossen wurde, folgt der ersten Anpassung seit 2009 als Reaktion auf die Preisentwicklung.
Auswirkungen auf die Kantone
Die Erhöhung der Mindestbeträge wird automatisch zu einem Anstieg in den Kantonen führen, die die gesetzlichen Mindestbeträge anwenden (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI für die Kinderzulage). In den Kantonen, in denen die Beträge bereits höher sind, ist jedoch keine Anpassung erforderlich.
Variationen der Familienzulagen je nach Kanton
Das Familienzulagengesetz (FamZG) legt Mindestbeträge fest, jedoch können die Kantone höhere Beträge anwenden. Diese Zulagen werden anhand des Schweizer Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst, der seit 2009 um mehr als 5 % gestiegen ist.