EO-Anmeldung wird digital (2)
Ab 2026 wird die Anmeldung für Erwerbsersatz (EO) schrittweise digitalisiert. Nach einem erfolgreichen Übergang für Teilnehmende der „Jugend + Sport”-Dienstorganisation können Zivildienstleistende ab Juni, ihren Antrag auf EO-Taggelder online über das Portal der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) einreichen. Papierformulare werden nach und nach abgeschafft.

Foto: Bundesamt für Zivildienst ZIVI
Wer ist betroffen?
- Seit Februar 2026: Teilnehmende an «Jugend + Sport»-Kursen.
- Ab Juni 2026: Zivilidienstleistende
- Danach folgt: der Zivilschutz
- Ab 2027: die Armee.
Wichtiger Punkt für Arbeitgeber
Sie müssen Ihren Mitarbeitenden zwingend Ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) mitteilen. Diese Nummer muss im Portal erfasst werden, damit das Dossier der zuständigen Ausgleichskasse zugewiesen werden kann.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
- Über das APG-Portal stellt der Dienstveranstalter ein digitales Formular aus.
- Die dienstpflichtige Person erhält eine Nachricht, dass ein EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereitsteht.
- Sie überprüft die Daten im EO-Portal und ergänzt sie bei Bedarf, bevor sie ihre Anmeldung bestätigt (z. B. Angaben zum Arbeitgeber).
- Die HOTELA wird automatisch informiert.
- Der Arbeitgeber wird gebeten, die Lohndaten direkt auf unserer Plattform HOTELA+ einzugeben.
Was passiert während der Übergangsphase?
Bis zur vollständigen Umstellung werden die Gesuche in Papierform wie gewohnt bearbeitet.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Das Auszahlungsverfahren für EO-Taggelder bleibt unverändert.
Und die übrigen EO-Leistungen?
Die Mutterschafts-, Betreuungs-, Adoptionsentschädigungen und die Entschädigung des andern Elternteils bleiben unverändert und sind nicht betroffen.