Zweck
Die berufliche Vorsorge ergänzt als zweite Säule die AHV/IV. Zusammen haben sie die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen.
Die HOTELA Vorsorgestiftung schützt die Arbeitnehmer der angeschlossenen Unternehmen sowie deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Erwerbsausfalls durch Pensionierung, Todesfall oder Invalidität.
Leistungen 2023
Sämtliche Vorsorgepläne von HOTELA bieten die Wahl:
Maximal versicherbarer AHV-Bruttolohn | ||
88'200 | 148'200 | 352'800 |
Koordinationsabzug | ||
25'725 | % Beschäftigungsgrad | 0 |
Grenzbeträge 2023
Die unten aufgeführten Beträge dienen zur Berechnung der BVG-Beiträge
Eintrittsschwelle | CHF 22'050 |
Minimal koordinierter Jahreslohn | CHF 3'675 |
Koordinationsabzug | CHF 25'725 |
Obergrenze des Jahreslohnes | CHF 88'200 |
Die Beitragsberechnung basiert auf folgenden Punkten:
AHV-Lohn (12 Monate) | Koordinierter BVG-Lohn (12 Monate) |
Von CHF 0 bis CHF 22'049 | CHF 0 |
Von CHF 22'050 bis CHF 29'400 | CHF 3'675 |
Von CHF 29'401 bis CHF 88'200 | AHV-Lohn abzügl. CHF 25'725 |
Leistungen 2021-2022
Sämtliche Vorsorgepläne von HOTELA bieten die Wahl:
Maximal versicherbarer AHV-Bruttolohn | ||
86'040 | 148'200 | 344'160 |
Koordinationsabzug | ||
25'095 | % Beschäftigungsgrad | 0 |
Grenzbeträge 2021-2022
Die unten aufgeführten Beträge dienen zur Berechnung der BVG-Beiträge
Eintrittsschwelle | CHF 21'510 |
Minimal koordinierter Jahreslohn | CHF 3'585 |
Koordinationsabzug | CHF 25'095 |
Obergrenze des Jahreslohnes | CHF 86'040 |
Die Beitragsberechnung basiert auf folgenden Punkten:
AHV-Lohn (12 Monate) | Koordinierter BVG-Lohn (12 Monate) |
Von CHF 0 bis CHF 21'509 | CHF 0 |
Von CHF 21'510 bis CHF 28'680 | CHF 3'585 |
Von CHF 28'681 bis CHF 86'040 | AHV-Lohn abzügl. CHF 25'095 |
Versicherte Personen
Ein Mitarbeiter ist obligatorisch zu versichern
- ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
- wenn sein AHV-Bruttolohn CHF 22'050.- übersteigt und
- wenn sein Arbeitsvertrag für unbefristete Zeit oder mehr als drei Monate abgeschlossen wurde
Der Eintritt erfolgt am Tag der Arbeitsaufnahme. Ab diesem Zeitpunkt werden Beiträge fällig und Leistungsberechtigungen erworben. Beim Eintritt in unsere Vorsorgestiftung hat der Versicherte die Freizügigkeitsleistung seiner bisherigen Vorsorgeeinrichtung zu überweisen.
Das Reglement erlaubt auch die freiwillige Versicherung von Selbständigerwerbenden.
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Formulare und Reglemente
Formulare
- Übertragung der Austrittsleistung an unsere Pensionskasse
- Änderungsanzeige BVG
- Vereinbarung - Unbezahlter Urlaub
- Austrittsfragebogen
- Information über die Altersleistungen
- Antrag der Altersleistung
- Erklärung Partnerrente für den Konkubinatspartner
- Einkauf von Leistungen
- Versicherungsausweis
- Altersguthaben
Reglemente
Vorsorgepläne
- Allgemeine Übersicht der Vorsorgepläne
- Unica
- Super Unica
- Unica Premium
- Standard
- Basic
- Mega
- Mega Premium
- TOP Mega
- TOP Premium
- TOP Select
- TOP Flex
Vorsorgepläne für Selbständigerwerbende