Berufliche Vorsorge

Zweck

Die berufliche Vorsorge ergänzt als zweite Säule die AHV/IV. Zusammen haben sie die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen.


Die HOTELA Vorsorgestiftung schützt die Arbeitnehmer der angeschlossenen Unternehmen sowie deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Erwerbsausfalls durch Pensionierung, Todesfall oder Invalidität.

Leistungen 2023

Sämtliche Vorsorgepläne von HOTELA bieten die Wahl:

Maximal versicherbarer AHV-Bruttolohn
88'200 148'200 352'800
Koordinationsabzug
25'725 % Beschäftigungsgrad 0

Grenzbeträge 2023

Die unten aufgeführten Beträge dienen zur Berechnung der BVG-Beiträge

Eintrittsschwelle CHF 22'050
Minimal koordinierter Jahreslohn   CHF 3'675
Koordinationsabzug CHF 25'725
Obergrenze des Jahreslohnes CHF 88'200

Die Beitragsberechnung basiert auf folgenden Punkten:

AHV-Lohn (12 Monate) Koordinierter BVG-Lohn (12 Monate)
Von CHF 0 bis CHF 22'049 CHF 0
Von CHF 22'050 bis CHF 29'400 CHF 3'675
Von CHF 29'401 bis CHF 88'200 AHV-Lohn abzügl. CHF 25'725

Leistungen 2021-2022

Sämtliche Vorsorgepläne von HOTELA bieten die Wahl:

Maximal versicherbarer AHV-Bruttolohn
86'040 148'200 344'160
Koordinationsabzug
25'095 % Beschäftigungsgrad 0

Grenzbeträge 2021-2022

Die unten aufgeführten Beträge dienen zur Berechnung der BVG-Beiträge

Eintrittsschwelle CHF 21'510
Minimal koordinierter Jahreslohn   CHF 3'585
Koordinationsabzug CHF 25'095
Obergrenze des Jahreslohnes CHF 86'040

Die Beitragsberechnung basiert auf folgenden Punkten:

AHV-Lohn (12 Monate) Koordinierter BVG-Lohn (12 Monate)
Von CHF 0 bis CHF 21'509 CHF 0
Von CHF 21'510 bis CHF 28'680 CHF 3'585
Von CHF 28'681 bis CHF 86'040 AHV-Lohn abzügl. CHF 25'095

 

Versicherte Personen

Ein Mitarbeiter ist obligatorisch zu versichern

  • ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
  • wenn sein AHV-Bruttolohn CHF 22'050.- übersteigt und
  • wenn sein Arbeitsvertrag für unbefristete Zeit oder mehr als drei Monate abgeschlossen wurde

Der Eintritt erfolgt am Tag der Arbeitsaufnahme. Ab diesem Zeitpunkt werden Beiträge fällig und Leistungsberechtigungen erworben. Beim Eintritt in unsere Vorsorgestiftung hat der Versicherte die Freizügigkeitsleistung seiner bisherigen Vorsorgeeinrichtung zu überweisen.

Das Reglement erlaubt auch die freiwillige Versicherung von Selbständigerwerbenden.