Wenn Sie monatliche AHV-Rechungen haben
Die Änderungen, die Sie betreffen, sind folgende:
- AHV und Familienzulagen
- Die Ausstellung der Rechnung erfolgt weiterhin gemeinsam und monatlich innert 10 Tagen nach Monatsende (und nicht mehr im Laufe des Monats).
- Das gesetzliche Fälligkeitsdatum bleibt der 10. des Monats; die Zahlung ist bis zum Monatsende ohne Verzugszinsen möglich, wenn die Zahlung spätestens am 30. des Monats (bzw. am 28. im Februar) bei uns eintrifft.
- Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit und Unfallversicherung UVG und UVGZ
- Diese Versicherungsdeckungen werden nun separat in Rechnung gestellt (und nicht mehr zusammen mit der AHV und den Familienzulagen).
- Die Akontozahlungen werden vierteljährlich (und nicht mehr monatlich) in Rechnung gestellt, ca. 15 Tage nach Quartalsende.
- Eine bereits ausgestellte Rechnung kann nicht mehr korrigiert oder storniert werden.
Keine Änderung im Bereich der beruflichen Vorsorge.

Rechnungen, die auf Ihren tatsächlichen Lohnsummen basieren
Im Januar 2025 wurde auch eine wichtige Neuerung eingeführt: Die Möglichkeit, Ihre Lohnsummen jeden Monat anzupassen, und so Rechnungen zu erhalten, die den tatsächlichen Kosten so nahe wie möglich kommen.
Wie? Sie können Ihre Lohnsummen über das Dashboard von HOTELA+ mit einem Administratorenzugriff anpassen. Änderungen, die bis zum 1. des Folgemonats vorgenommen werden, werden automatisch zur Bestimmung Ihrer zukünftigen Akontozahlungen übernommen.
Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter der Telefonnummer 058 211 49 49 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.