Überschussbeteiligung
Bei einem positiven Versicherungsergebnis am Ende von drei vollen aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer einen Anteil an einem allfälligen Überschuss aus seinem Vertrag.
Der Überschuss berechnet sich nach folgender Formel:
Bruttoprämie | = Prämie zu Lasten des Kunden |
./. Verwaltungskosten | – 30 % der Bruttoprämie |
Nettoprämie | = 70 % der Bruttoprämie |
./. Versicherungsleistungen | – Zahlungen |
Versicherungsergebnis | = Berechnungsbasis |
Überschussbeteiligung | = Anteil in % des Versicherungsergebnises |