24.04.2025

Vorsorgelücken: Was können Arbeitgebende leisten?

In der Schweiz erreichen tausende von jungen Erwerbstätigen, Saisonniers oder Teilzeitbeschäftigten die BVG-Eintrittsschwelle zeitweise nicht und müssen folglich mit einer ungenügenden Vorsorge und einer verminderten Rente rechnen. Arbeitgebende haben bezüglich der 2. Säule gewisse Pflichten, aber auch die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden zu informieren und somit für die Zukunft besser abzusichern.

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) bildet die Grundlage für die 2. Säule. Sie ist Teil des aus drei Säulen bestehenden Systems der Altersvorsorge in der Schweiz. Allerdings sind nicht alle Erwerbstätigen der 2. Säule unterstellt, namentlich Teilzeitbeschäftigte, Personen mit mehreren Minijobs oder Eltern, die während einer längeren Auszeit ihre Kinder betreut haben, bevor sie als Wiedereinsteigende in den Arbeitsprozess zurückkehren. Arbeitgebende können ihre Angestellten mit klaren und detaillierten Informationen unterstützen und ihnen Lösungen anbieten.

Als Arbeitgebende haben Sie eine wichtige Rolle zu spielen. In einer Welt, in der sich berufliche Laufbahnen in unterschiedlichste Richtungen entwickeln, können Sie proaktiv sensibilisieren und Ihre Mitarbeitenden konkret beraten, um ihre Absicherung im Alter zu verbessern.

 

 

1. Zugang zur 2. Säule und Eintrittsschwelle

Sobald das Referenzalter erreicht ist, ergänzt die 2. Säule (berufliche Vorsorge) die 1. Säule (staatliche Altersvorsorge) und gegebenenfalls die private Vorsorge. Mit diesem System soll die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung ermöglicht werden. Doch warum zahlen nicht alle Erwerbstätigen während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn in die 2. Säule ein?

Die Beiträge der 2. Säule werden für Angestellte, die bei ein und demselben Arbeitgebenden einen Jahreslohn von über CHF 22’680.- (für 2025) beziehen, je zur Hälfte vom Arbeitgebenden und von der angestellten Person bezahlt. Ab dem Alter von 25 Jahren wird für die Altersrente angespart, während ab dem 18. Altersjahr lediglich für die Risiken Tod und Invalidität einbezahlt wird.

Für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, für Saisonniers, Teilzeitangestellte und für Personen mit sporadischer Erwerbstätigkeit kann das Erreichen des Mindestjahreslohns schwierig sein. Wenn sie mit keiner ihrer Anstellungen die Eintrittsschwelle erreichen, können junge Menschen, insbesondere Studierende und Personen mit mehreren Teilzeitstellen, ausser in Ausnahmefällen selbst dann nicht in die Pensionskasse einzahlen, wenn ihr Gesamteinkommen die Eintrittsschwelle überschreitet. Dies führt unter Umständen zu einer Vorsorgelücke.

 

2. Folgen von Vorsorgelücken

Einzahlungen in die 2. Säule sind kumulativ: Je länger die Beitragsdauer, desto höher wird das Altersguthaben. Unvollständige oder unregelmässige Beitragszahlungen, die auf Phasen der Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit oder auf das Fehlen der Mitgliedschaft in einer Pensionskasse zurückzuführen sind, wirken sich auf das angesparte Kapital aus. Beitragslücken, die im Verlauf eines Erwerbslebens gehäuft auftreten, lassen sich nur schwer schliessen. Darüber hinaus verringert sich der Schutz bei Invalidität oder Tod, und eine Frühpensionierung lässt sich kaum realisieren.

Das gegenwärtige System kann somit zu bleibender Ungleichheit zwischen Personen mit linearer Karriere und solchen mit Karrierelücken führen.

 

3. Lösungsvorschläge und Denkanstösse

Als Führungskraft steht es Ihnen frei, die BVG-Eintrittsschwelle anzupassen, um den Kreis der versicherten Angestellten zu erweitern. Seit Januar 2025 bietet die HOTELA ihren Mitgliedern die Möglichkeit, Mitarbeitende ab einem Jahreslohn von CHF 3’780.- in die 2. Säule aufzunehmen.

Vergleichen Sie jetzt unsere verschiedenen Vorsorgepläne.

Einkäufe in die 2. Säule sind eine Möglichkeit, Deckungslücken zu schliessen. Einerseits erhöht sich damit sich das Altersguthaben, andererseits können diese Einkäufe von den Steuern abgezogen werden und bieten dadurch insbesondere in jungen Jahren unmittelbare Vorteile.

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses dürfen Ihre Angestellten ab 58 Jahren weiter bei der HOTELA versichert bleiben, müssen jedoch die Risikobeiträge (Tod und Invalidität) und, falls gewünscht, die Altersbeiträge (Rente) selbst bezahlen. Wenn sie ihr individuelles Altersguthaben weiterhin äufnen wollen, muss die Beitragshöhe den Beiträgen entsprechen, die sie während ihrer Erwerbstätigkeit einbezahlt haben, doch sie müssen sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil leisten.

Um eine Vorsorgelücke zu vermeiden können Mitarbeitende, die ihr Arbeitspensum reduzieren, ihren letzten massgebenden Lohn beibehalten.

Das System der Altersvorsorge muss sich an die neuen Gegebenheiten im Arbeitsmarkt und an die Flexibilisierung der Erwerbstätigkeit anpassen. Dabei darf man jedoch das langfristige Ziel der Aufrechterhaltung des Systems nicht aus den Augen verlieren.

 

4. Informationspflicht: Aufgaben der Arbeitgebenden

Personen mit unregelmässiger Erwerbstätigkeit wissen generell zu wenig darüber, wie sie ihre Vorsorge optimieren können. Dies erkennt man auch daran, dass nur wenige unter Vierzigjährige ihren Vorsorgeausweis einsehen.

Als Arbeitgebende können Sie mit einer diversifizierten Kommunikationsstrategie hier Abhilfe schaffen und beispielsweise betriebsinterne Informationsveranstaltungen oder eine betriebseigene Dokumentation anbieten. Junge Angestellte und solche mit beschränkten Kenntnissen unserer Landessprachen haben oftmals Mühe mit den einschlägigen Fachbegriffen. Klar und verständlich formuliertes Informationsmaterial ist für diese Personengruppen besonders hilfreich.

Auf Anfrage können unsere Beraterinnen und Berater auch in Ihrem Betrieb Informationsveranstaltungen für die Mitarbeitenden durchführen.

Als Arbeitgebende haben sie die Möglichkeit, wesentlich zur beruflichen Vorsorge Ihrer Angestellten beizutragen. Mit einer proaktiven Vorgehensweise können Sie das Altersguthaben Ihrer Angestellten erhöhen und gleichzeitig Ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Ausserdem trägt Ihre fundierte Beratung zur Mitarbeiterbindung bei.

Wir bieten über ein Dutzend Vorsorgepläne an, von denen drei L-GAV-konform sind. Wir berechnen gerne eine unverbindliche, individuelle Offerte für Sie.

 

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