21.01.2026

UVG-Zusatzversicherung: Die Vorteile für Ihre Angestellten

Wie viele andere Menschen in der Schweiz gehört Ihr Mitarbeiter Pierre-Alain Favre zu den begeisterten Skifahrern. An einem sonnigen Wintertag will er auf einer geschlossenen Piste möglichst schnell ins Tal, wo seine Freunde bereits auf ihn warten, stürzt jedoch auf der ungenügend präparierten Piste und erleidet eine Hüftfraktur.

Dieser Unfall kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Doch dank der UVG-Zusatzversicherung von HOTELA erfährt Ihr Mitarbeiter in dieser schwierigen Situation eine optimale Betreuung, ist finanziell abgesichert und kann sich in Ruhe erholen.

  1. Keine Leistungskürzungen wegen Fahrlässigkeit
  2. Verbesserte Behandlungs- und Heilungsbedingungen
  3. Höhere Lohnfortzahlung: 100%
  4. Absicherung bei Umschulung oder Invalidität

 

1. Keine Leistungskürzungen wegen Fahrlässigkeit

Die obligatorische Unfallversicherung darf ihre Leistungen bei Grobfahrlässigkeit kürzen. Mit einer Zusatzversicherung werden etwaige Kürzungen jedoch aufgehoben. Herr Favre behält sämtliche Leistungsansprüche, obwohl er auf einer gesperrten Piste fuhr und somit gegen geltende Anweisungen verstiess.

2. Verbesserte Behandlungs- und Heilungsbedingungen

Die UVG-Zusatzversicherung bietet Ihrem Angestellten mehr Komfort, konkrete Unterstützung für seine Familie und kommt für Behandlungskosten auf, die eine raschere Heilung fördern. Daraus resultieren kürzere Ausfallzeiten, eine erleichterte Rückkehr an den Arbeitsplatz und eine bestmögliche Betriebskontinuität.

Mehr Komfort während des Spitalaufenthalts

Die obligatorische Versicherung trägt die Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung. Dank der Zusatzversicherung kann Herr Favre ein Privatzimmer belegen, weitere Leistungen (Fernseher, Internet) ohne Mehrkosten nutzen und sich unbesorgt auf seine Genesung konzentrieren.

Unterstützung im Alltag und für die Familie

Während des Spitalaufenthalts trägt HOTELA Kosten von bis zu CHF 60 pro Tag für die Kinderbetreuung und für eine Haushaltshilfe. Ihr Mitarbeiter kann somit seine ganze Energie für seine Gesundheit einsetzen und muss sich nicht um Familie und Haushalt sorgen.

Übernahme komplementärmedizinischer Leistungen

Für Osteopathiebehandlungen und andere komplementärmedizinische Therapien übernimmt die Zusatzversicherung pro Sitzung CHF 100 (obligatorische Krankenversicherung: CHF 55). Dies trägt zu einer rascheren Genesung bei und erleichtert die Rückkehr an den Arbeitsplatz.

 

3. Höhere Lohnfortzahlung: 100%

Die obligatorische Unfallversicherung deckt bei Arbeitsunfähigkeit nur 80% des Lohns. Die Zusatzversicherung schliesst diese Lücke und leistet Taggelder von 100%, und zwar auch während der ersten beiden Ausfalltage. Ihre Angestellten erleiden keine finanziellen Einbussen und bleiben in einer belastenden Lebensphase motiviert, was letztlich auch Ihrem Betrieb zugutekommt.

Das Gastgewerbe untersteht dem L-GAV und gehört somit zu den Branchen, die mit einer Zusatzversicherung erweiterte Lohnleistungen abdecken können (z.B. Ausdehnung des Taggelds auf Wartetage, Lohnfortzahlung bei betreuungspflichtigen Kindern). Dadurch lässt sich der finanzielle Aufwand des Betriebs verringern.

Ferner können Führungskräfte und leitende Angestellte, deren Verdienst den maximalen UVG-Lohn von aktuell CHF 148’200 übersteigt, einen Überschusslohn von bis zu CHF 370’500 versichern lassen.

 

4. Absicherung bei Umschulung oder Invalidität

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall kommt die Zusatzversicherung für Umschulungskosten auf, die von der Invaliditätsversicherung nicht gedeckt sind. Im Invaliditätsfall erhält die betroffene Person eine Kapitalleistung, um den Einkommensverlust auszugleichen. Damit schaffen Arbeitgebende ein Sicherheitsnetz, das Härtefälle im Leben ihrer Angestellten auffangen kann.

Fazit: eine strategische Investition für das Unternehmen

Mit einer UVG-Zusatzversicherung schützen Sie Ihre Mitarbeitenden weit über das gesetzliche Minimum hinaus und bieten Ihnen finanzielle Absicherung, Komfort und Unterstützung im Alltag.

Das Ergebnis: eine sorgenfreie Genesungsphase, eine verbesserte Mitarbeiterbindung und das Image eines verantwortungsvollen Arbeitgebers, dem das Wohl der Belegschaft ein Anliegen ist.

Zudem erhalten unsere treuen Kundinnen und Kunden alle drei Jahre eine Überschussbeteiligung an der UVG-Zusatzversicherung.

Lassen Sie sich die verschiedenen Varianten von Ihrer/Ihrem HOTELA-Berater(in) erklären.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Lösungen für die UVG-Zusatzversicherung zu erfahren.