28.02.2023

Sozialversicherungen: Worauf Selbständige achten müssen

Welche Sozialversicherungen sind für Selbständigerwerbende obligatorisch – welche freiwillig? Und wie finden Sie die für Sie beste Versicherungslösung? Wir helfen Ihnen durch den Versicherungsdschungel.

Als selbständig erwerbende Person stellen Sie die unternehmerischen Weichen selbst. Im Vergleich zu Angestellten geniessen Sie grössere Freiheiten, tragen aber auch mehr Verantwortung. Das gilt auch für Ihre Sozialversicherungen.

Für Selbständigerwerbende sind nicht alle Sozialversicherungen obligatorisch. Sie können sich so versichern, wie es für ihre individuelle Situation optimal ist. Gleichzeitig besteht die Gefahr eines zu geringen Versicherungsschutzes. Dieser kann schmerzhafte wirtschaftliche Folgen haben – nicht nur für die versicherte Person, sondern auch für ihre Angehörigen.

Wie gehen Sie vor, um sich und Ihre Familie angemessen vor sozialen Risiken (Alter, Invalidität und Tod) zu schützen? Unser Blog fasst Vorschriften und Optionen zusammen und gibt Expertentipps.

  1. Wer ist selbständig erwerbend?

  2. Welche Sozialversicherungen sind obligatorisch – welche freiwillig?

  3. Freiwillige Sozialversicherungen: So treffen Sie gute Entscheidungen

  4. Fünf Expertentipps für Selbständigerwerbende

  1. Wer ist selbständig erwerbend?

    Nicht jede Tätigkeit, die landläufig als «selbständig» bezeichnet wird, ist es im rechtlichen Sinne auch. Für die Sozialversicherungen gelten Sie als selbständig erwerbend, wenn Sie als Einzelunternehmen auftreten, als solches im Handelsregister eingetragen sind, das wirtschaftliche Risiko selbst tragen, die Organisation Ihrer Arbeit wählen können und mehrere Auftraggeber haben. Selbständigerwerbende können auch Mitarbeitende beschäftigen. Ob Sie alle Kriterien der Selbständigkeit erfüllen, entscheidet die AHV-Ausgleichskasse oder die SUVA. Gerne gibt Ihnen das HOTELA-Team Auskunft.

    Möchten Sie sich selbständig machen? Im KMU-Leitfaden und im Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV finden Sie nützliche Informationen.

  2. Welche Sozialversicherungen sind obligatorisch – welche freiwillig?

    Obligatorisch sind die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Versicherung im Rahmen der Erwerbsersatzordnung (EO) sowie die Familienzulagen. Freiwillig sind die Krankentaggeld- und die Unfallversicherung sowie die berufliche Vorsorge. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) steht Selbständigerwerbenden dagegen nicht offen. Die wichtigsten Bestimmungen und Möglichkeiten auf einen Blick:

     

    • AHV/IV/EO: Selbständigerwerbende müssen sich bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden und sind für AHV, IV und EO beitragspflichtig. Sie haben Anspruch auf Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall sowie bei Dienstpflicht, Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption und für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.

     

    • Familienzulagen: Selbständig erwerbende Personen müssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen und bis zu einem jährlichen Einkommen von 148’200 Franken Beiträge zahlen. Sofern sie Kinder haben, erhalten sie Kinder- und Ausbildungszulagen, sofern sie ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindesten
      7’350 Franken pro Jahr erzielen. Einzelne Kantone haben auch Geburts- und Adoptionszulagen eingeführt.
    • Krankentaggeldversicherung: Eine freiwillige Krankentaggeldversicherung deckt Erwerbsausfälle, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit längere Zeit nicht arbeiten kann.

     

    • Unfallversicherung nach UVG: Selbständigerwerbende müssen sich gegen Unfall versichern – entweder über die private Krankenversicherung oder durch eine freiwillige Unfallversicherung nach UVG. Letztere bietet zusätzlichen Schutz, indem sie den Erwerbsausfall durch Taggelder und das Invaliditäts- und Todesfallrisiko durch die Leistung von Renten abdeckt.
    • Berufliche Vorsorge: Selbständige ohne Angestellte können sich bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufsverbands versichern lassen. Wenn sie Angestellte haben, steht ihnen auch die Pensionskasse ihrer Mitarbeitenden offen.

  3. Freiwillige Sozialversicherungen: So treffen Sie gute Entscheidungen

    Sind Sie selbständig, hängt viel von Ihrer Leistungsfähigkeit ab. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, bricht meistens auch der Umsatz ein. Und falls es mit dem regelmässigen Sparen nicht klappt, wird es im Alter finanziell schnell eng. Umso wichtiger ist die Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Alter und Todesfall.

    Doch wie finden Sie heraus, welche freiwillige Versicherung für Sie die richtige ist? Häufig fehlt die Zeit, um sich einen Überblick über die verschiedenen Versicherungslösungen zu verschaffen und die eigenen Bedürfnisse zu klären. Lassen Sie sich deshalb von Profis begleiten. Das HOTELA-Team berät Sie kostenlos und unverbindlich. Weil sich Risiken und Bedürfnisse im Verlauf der Zeit ändern, ist eine regelmässige Überprüfung des Versicherungsschutzes empfehlenswert.

  4. 5 Expertentipps für Selbständigerwerbende
    • AHV/IV/EO: Vermeiden Sie Beitragslücken, denn diese führen zu einer dauerhaften Rentenkürzung im Alter. Bestellen Sie einen Kontoauszug, um mögliche Beitragslücken zu erkennen. HOTELA-Versicherte füllen dafür einfach das entsprechende Online-Formular Fehlende Beiträge können Sie bis 5 Jahre nachzahlen.
    • Familienzulagen: Es gibt kantonale, von AHV-Ausgleichskassen geführte und von den Kantonen anerkannte Familienausgleichskassen. Je nach Kanton sind die Leistungen unterschiedlich. Das gilt auch für die Beiträge, die Sie als selbständig erwerbende Person zu entrichten haben. Ein Vergleich lohnt sich: Die HOTELA Familienausgleichskasse zeichnet sich durch attraktive Prämien aus.
    • Krankentaggeld: Bei der Krankentaggeldversicherung bestehen mehrere Optionen: Möchten Sie sich nur gegen den Erwerbsausfall bei Krankheit oder auch gegen den Erwerbsausfall bei Mutterschaft versichern? Welcher Prozentsatz des Einkommens und welche Wartefrist sollen gelten? Am besten lassen Sie die Prämien für mehrere Varianten berechnen.
    • Unfallversicherung: Eine freiwillige Unfallversicherung nach UVG ist sehr empfehlenswert. So sind Sie auch gegen unfallbedingte Erwerbsausfälle abgesichert. Das ist ein wichtiges Plus gegenüber der Unfalldeckung der Krankenversicherung.
    • Berufliche Vorsorge: Mit dem Anschluss an eine Pensionskasse können Sie ein Guthaben ansparen, das Sie für bestimmte Zwecke und in bestimmten Fällen vorbeziehen dürfen. Dieses Guthaben stellt im Alter eine gewichtige Ergänzung zur AHV-Rente dar. Je nach Einkommenshöhe bietet die Pensionskasse steuerliche Vorteile. Die Vorsorgepläne der HOTELA enthalten zusätzliche Leistungen zur ersten Säule bei Invalidität und im Todesfall.

    Infographie DE (1)

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