25.08.2025

Digitalisierung der Erwerbsausfallentschädigungen ab 2026: Welche Auswirkungen hat dies für Arbeitgeber?

Mit der Einführung des EO-Anmeldungsverfahrens wird die digitale Transformation im Bereich der Verwaltungsleistungen vorangetrieben: Ab 2026 sollen EO-Anträge in ausschliesslich digitaler Form eingereicht werden können. Ziel dieser Umstellung ist es, Abläufe zu vereinfachen, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen und mehr Transparenz für Versicherte und Arbeitgebende zu schaffen. Um welche Leistungen handelt es sich? Welche Vorkehrungen sind zu treffen? Der folgende Artikel enthält das Wichtigste in Kürze.

  1. Gegenwärtiges Verfahren
  2. EO-Digitalisierung: Worum geht es?
  3. Vorteile für Ihr Unternehmen
  4. Konkrete Neuerungen für Arbeitgebende
  5. Konkrete Neuerungen für Dienstleistende
  6. Nähere Informationen

 

1. Gegenwärtiges Verfahren

Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsersatz (EO).

Am Ende jeder Dienstperiode erhalten Dienstleistende von der jeweiligen Dienstorganisation eine EO-Anmeldung auf Papier, in der die Anzahl Diensttage eingetragen ist. Ohne diese Meldekarte wird keine Erwerbsausfallentschädigung ausgerichtet. Die dienstleistende Person muss:

  • persönliche Angaben eintragen (Personenstand, Kinder, Berufsstatus usw.);
  • die Meldekarte in folgenden Fällen an den Arbeitgebenden weiterleiten:
    • Wenn sie in den zurückliegenden 12 Monaten angestellt war, muss das Formular dem letzten Arbeitgebenden zugestellt werden.
    • Wenn sie zum Dienstzeitpunkt für mehrere Arbeitgebende tätig war, kann die Anmeldung an einen Arbeitgebenden ihrer Wahl weitergeleitet werden.

Für die übrigen Fälle (Selbständigerwerbende, Studierende, Arbeitslose usw.) gelten spezifische Regeln. Nützliche Details dazu sind im Merkblatt 6.01.d aufgeführt.

Der Arbeitgebende ergänzt seinerseits die Anmeldung und bescheinigt den Lohn vor Dienstantritt. Danach leitet er die Anmeldung an seine Ausgleichskasse weiter, die für die Berechnung und Auszahlung der Entschädigung zuständig ist.

Ist das Anmeldeformular verloren gegangen, stellt die zuständige Ausgleichskasse unter Vorlage des Dienstbüchleins oder eines Ausweises über die Teilnahme an einem J+S-Kurs ein Ersatzformular aus.
 

2. EO-Digitalisierung: Worum geht es?

Das vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) koordinierte Digitalisierungsprogramm der Erwerbsersatzordnung (EO) ist eine Initiative zur Modernisierung der Bearbeitung von EO-Anträgen.

Die Bearbeitung der betreffenden Anträge erfolgt bislang vorwiegend auf der Grundlage von Papierdokumenten. Ab 2026 soll deren Einreichung und Bearbeitung über eine gesicherte Plattform abgewickelt werden. Damit soll das Verfahren schneller, zuverlässiger und besser in die digitalen Tools der Dienstorganisationen, Arbeitgebenden, Dienstleistenden und Ausgleichskassen integriert werden.
 

3. Vorteile für Ihr Unternehmen

Vereinfachung der administrativen Abläufe
Papierformulare und Postversände werden durch ein gänzlich digitalisiertes Verfahren ersetzt. Dadurch verringern sich der Bearbeitungsaufwand das Risiko von Eingabefehlern.

Vermeidung von Fehlern und Rückfragen
Die von der digitalen Plattform durchgeführten automatischen Kontrollen werden zur Vermeidung von häufigen Fehlern und Rückfragen bei den Ausgleichskassen beitragen.

Zeiteinsparung für HR-Teams
HR-Teams gewinnen dank der rascheren und effizienteren Bearbeitung der Anträge mehr Zeit für Aufgaben mit hohem Mehrwert.
 

4. Konkrete Neuerungen für Arbeitgebende

Digitale Anmeldung: Das Papierformular, das vom Mitarbeitenden beim Arbeitgebenden einzureichen ist, entfällt. Er erhält von der Zentralen Ausgleichsstelle auf digitalem Weg eine Anmeldung mit der Aufforderung, die ihn betreffenden Daten zu komplettieren.

Direkter Kontakt mit der AHV-Ausgleichskasse:

Sobald der Mitarbeitende die ihn betreffenden Angaben ergänzt hat, holt die Ausgleichskasse die für die Berechnung und Auszahlung der Leistungen notwendigen Lohnangaben direkt beim Arbeitgeber ein.

Betriebsinterne Kommunikation: Es ist wichtig, Ihre HR-Verantwortlichen zu informieren, damit sie die betreffenden Mitarbeitenden kompetent begleiten und sich auf die Umstellung auf den neuen Prozess vorbereiten können.

Support: Um eine reibungslose Einführung des neuen Prozesses zu gewährleisten werden das BSV und die betroffenen Ausgleichskassen schrittweise Ressourcen, Tools und Supportangebote zur Verfügung stellen.
 

5. Konkrete Neuerungen für Dienstleistende

Abschaffung der Meldekarte auf Papier: Künftig werden die Dienstangaben von der Dienstorganisation (Armee, Zivilschutz, Zivildienst usw.) über ein spezifisches Portal direkt an die Ausgleichskasse gemeldet.

Online-Eingabe von persönlichen Daten: Die dienstleistende Person wird neu per SMS oder E-Mail aufgefordert, ihre persönlichen Angaben zu ergänzen und Einzelheiten über den geleisteten Dienst direkt in einem gesicherten Portal zu hinterlegen.

Ausnahme betreffend Jungschützenkurse: Derzeit sind Teilnehmende an einem Jungschützenleiterkurs von der Digitalisierung ausgenommen. Für sie erfolgt die Anmeldung weiterhin auf Papier.
 

6. Nähere Informationen 

Allgemeine Informationen zum digitalen EO-Anmeldungsverfahren ab 2026

Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026 | Leistungen der EO-MSE-EAE-BUE-AdopE | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV

Informationen für Arbeitgebende

Arbeitgebende | Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026 | Leistungen der EO-MSE-EAE-BUE-AdopE | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV

Mit dem neuen EO-Anmeldungsverfahren wird ab 2026 ein wichtiger Digitalisierungsschritt im Bereich der Sozialleistungen vollzogen. Es bringt nicht nur eine Vereinfachung für Dienstleistende, sondern bietet den Betrieben die Möglichkeit, ihre internen Abläufe zu modernisieren und zu verschlanken.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig auf die neuen Verfahren einzustellen, HR-Teams zu sensibilisieren und sich über den Stand des Projekts auf dem Laufenden zu halten. Die HOTELA wird ihre Mitglieder über neueste Entwicklungen informieren. Mitteilungen, die spezifisch für Arbeitgebende bestimmt sind, werden auf der Plattform HOTELA+ abrufbar sein.

Über die HOTELA

Die HOTELA steht allen Branchen offen und ist die offizielle AHV-Ausgleichskasse von :

Den Unternehmen, die Mitglied dieser Verbände sind, stehen massgeschneiderte, mit ihnen und für sie konzipierte Lösungen zur Verfügung, dank denen sie ihren administrativen Aufwand reduzieren und ihre alltäglichen Abläufe vereinfachen können. Wenn Sie Mitglied eines dieser Verbände sind, können Sie diese Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen. Ihre Anfrage beantworten wir gerne und unverbindlich.

 

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