Die Arbeitgeberbeitragsreserve: ein strategisches Instrument für Unternehmen
In jedem Unternehmen wechseln Phasen mit gutem Geschäftsgang mit wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ab, in denen die Umsätze stagnieren. Voraussetzung, damit Arbeitgebende trotz dieser Schwankungen den finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten nachkommen können, sind Agilität und vorausschauendes Handeln. Hier bietet sich die Arbeitgeberbeitragsreserve als flexible Lösung zur Finanzierung von Beitragszahlungen und zur Überbrückung allfälliger Engpässe an. Die AGBR eignet sich zudem als Instrument im Bereich des Investitionsmanagements und der Verringerung der Steuerbelastung. Um dieses Tool richtig nutzen zu können empfiehlt es sich, über dessen Handhabung und Grenzen genau Bescheid zu wissen.
1. Was ist die Arbeitgeberbeitragsreserve?
Für Unternehmen gibt es mehrere Möglichkeiten, mit dem erwirtschafteten Gewinn umzugehen: Ein Teil des Gewinns kann für Investitionszwecke oder zur Dividendenausschüttung verwendet werden, aber auch zur Bildung von Reserven, beispielsweise um die Begleichung von künftig geschuldeten Arbeitgeberbeiträgen abzusichern. Arbeitgebende, die letztere Variante wählen, können bei ihrer Vorsorgeeinrichtung eine Reserve anlegen.
Zusätzlich zu den gemäss Reglement fälligen Arbeitgeberbeiträgen zahlen Arbeitgebende einen freiwilligen Beitrag aus dem Unternehmensgewinn ein und verfügen damit über ein Guthaben, von dem sie zur Deckung künftiger Arbeitgeberverpflichtungen zehren können. Die Reserve ist also ein System zur Vorfinanzierung von Arbeitgeberbeiträgen.
Anders als bei einem gewöhnlichen Bankkonto ist der betreffende Betrag allerdings blockiert. Er dient ausschliesslich der Finanzierung zukünftiger Arbeitgeberbeiträge und darf nicht zur Bezahlung von Arbeitnehmerbeiträgen herangezogen werden. In die AGBR eingebrachte Gelder können hingegen vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden und bieten somit steuerliche Vorteile.
2. Wie funktioniert diese Reserve?
Die Beitragsreserve funktioniert nach einem einfachen Muster: Nach einem guten Geschäftsjahr zahlt der Arbeitgeber einen Betrag als Rückstellung ein. Dieser Betrag wird auf einem gesonderten Konto ausgewiesen, das von der Pensionskasse geführt wird und auf den Namen des Unternehmens lautet. In den Folgejahren können die vorhandenen Mittel zur Entrichtung von Arbeitgeberbeiträgen abgerufen werden. Bei der Einrichtung der Reserve müssen Sie über deren Verwendungsmodus bestimmen:
- Abbuchung jedes Quartal: Die Reserve deckt die sukzessiven Arbeitgeberbeiträge, die pro Quartal fällig werden.
- Keine unmittelbare Abbuchung: Die Reserve bleibt unangetastet und steht für künftige Jahre zur Verfügung.
Ein Verzicht auf die sofortige Verwendung der Mittel bietet die Möglichkeit, einen Vorsorgefonds “anzusparen” und gleichzeitig von der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu profitieren. Auf das eingebrachte Guthaben kann später – im Falle eines Gewinneinbruchs oder bei finanziellen Schwierigkeiten – zurückgegriffen werden.
Für die Angestellten ändert sich nichts: Ihre Beiträge werden nach dem gewohnten Verfahren erhoben und von der Pensionskasse auf ihr individuelles Konto überwiesen.
3. Welche Vorteile bringt die AGBR?
Einerseits dient die Reserve der Steueroptimierung: Da die erbrachten Beiträge als Aufwand gelten, der vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden kann, lässt sich die Steuerlast des Unternehmens in besonders guten Jahren reduzieren.
Andererseits schafft die Reserve auch ein finanzielles Polster: Bei rückläufiger Konjunktur oder bei finanziellen Engpässen können Arbeitgebende ihren BVG-Pflichten weiterhin nachkommen, ohne auf Liquiditäten zurückgreifen zu müssen.
Mit einer Beitragsreserve zeigen Arbeitgebende der Belegschaft zudem, dass sie ihre Vorsorge ernst nehmen und setzen damit ein starkes Zeichen. In einem umkämpften Arbeitsmarkt kann dieses Engagement imagefördernd wirken.
4. Welche Nachteile?
Doch aufgepasst: Die Beitragsreserve bietet nicht nur Vorteile! Die Rückzahlung einbezahlter Beiträge an den Arbeitgeber ist ausgeschlossen. Im Gegensatz zu den Investitionen lassen sich mit der Reserve auch keine Gewinne erwirtschaften. Dafür bleibt sie von Negativzinsen und Börsenrückgängen verschont. Die Reserve darf den fünffachen Betrag des (gemäss Reglement des Vorsorgewerks und kantonalen Vorgaben) geschuldeten jährlichen Arbeitgeberbeitrags nicht übersteigen. Ausserdem wird eine unverhältnismässige Äufnung der Reserve ohne klaren Verwendungszweck unter Umständen von der Steuerbehörde beanstandet. Fazit: Die Bildung einer AGBR muss gut durchdacht sein.
5. Fallbeispiel
Angenommen, die Arbeitgeberbeiträge eines Betriebs mit 80 Mitarbeitenden belaufen sich auf CHF 150’000.
Dieser Betrieb verbucht 2025 einen ausserordentlichen Gewinn und beschliesst, zur Steueroptimierung und Vorfinanzierung künftiger Beiträge eine ABGR von CHF 50’000 zu bilden. Damit lassen sich die Arbeitgeberbeiträge für vier Monate abdecken.
- Unmittelbarer Nutzen: Für 2025 bringen diese CHF 50’000 eine steuerliche Abzugsfähigkeit von 8.5% (direkte Bundessteuer) bzw. 12 bis 21% (kantonale Steuer).
- Künftiger Nutzen: Der Betrieb kann beschliessen, die Arbeitgeberbeiträge der ersten Monate des Folgejahres (2026) direkt aus der Reserve zu finanzieren, anstatt den Betriebshaushalt zu belasten. Mit der AGBR kann er folglich Gewinnspitzen glätten, die Einhaltung von Arbeitgeberverpflichtungen gewährleisten und einen Teil seiner Liquiditäten über den Vorsorgefonds absichern.
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