24.01.2023

Alles, was Sie über Arbeitsunfähigkeit wissen müssen!

Eine Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel die Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Schwangerschaft. Die betroffene Person ist dann nicht mehr in der Lage, ihre Arbeit ganz oder teilweise zu verrichten. Als Arbeitgeber müssen Sie alle Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit kennen.

Jeder Arbeitgeber hat schon einmal mit einer Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmenden zu tun gehabt. Denn in einem Team ist es üblich, dass einzelne Personen krank werden, einen Unfall erleiden oder schwanger werden. Daraus ergeben sich Fragen zur Organisation, zur Administration mit den Versicherungen oder sogar zu rechtlichen Problemen. Auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel eine Antwort.

  1. Was ist Arbeitsunfähigkeit?

  2. Welche Rolle spielt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wie gehe ich vor, um sie zu erhalten?

  3. Wie lange kann eine Arbeitsunfähigkeit dauern?

  4. Ist der Arbeitgeber während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet?

  5. Welche Rechte habe ich als Arbeitgeber?

  6. Warum ist es ratsam, die Invalidenversicherung einzuschalten?

  7. Welche Regeln gelten bei einer Schwangerschaft?

 

  1. Was ist Arbeitsunfähigkeit ?

    Als «Arbeitsunfähigkeit» wird der vollständige oder teilweise Verlust der Fähigkeit der versicherten Person bezeichnet, in ihrem Beruf oder Aufgabenbereich die Arbeit zu verrichten, die ihr zumutbar ist. Diese Unfähigkeit kann nach Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) auf eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit zurückzuführen sein.

  2. Welche Rolle spielt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

    Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (oder einem Arztzeugnis) wird bescheinigt, dass eine Person aus medizinischen Gründen (Krankheit oder Unfall) nicht arbeiten kann oder darf. Sie wird von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt, unabhängig davon, ob die betreffende Person berufstätig ist (Arbeitnehmer/-in oder Selbstständige/-r) und eine Erwerbsausfallversicherung hat oder bei der Arbeitslosenkasse gemeldet ist.

    Häufig wird vertraglich vereinbart, dass ein Arztzeugnis ab dem vierten Tag der Abwesenheit erforderlich ist. Es steht dem Arbeitgeber jedoch frei, diese Frist zu verkürzen, beispielsweise ab dem ersten. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmende wiederholt abwesend ist.

    In der Bescheinigung werden der Grad sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angegeben. Bei längerer Abwesenheit muss der Arbeitnehmende Ihnen in regelmässigen Abständen ein Arztzeugnis über die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit vorlegen, die er bei jedem neuen Arztbesuch erhält.

    Unabhängig vom Zeugnis muss der Mitarbeitende Sie sofort informieren und Ihnen die Art der Abwesenheit darlegen. Dies ist notwendig, damit Sie entscheiden können, ob die Arbeitsunfähigkeit durch die Unfallversicherung oder eine eventuelle Krankentaggeldversicherung gedeckt wird. Sofern bekannt, muss der Mitarbeitende Ihnen das voraussichtliche Datum seiner Rückkehr mitteilen, damit Sie eine entsprechende Vertretung organisieren können.

  3. Wie lange kann eine Arbeitsunfähigkeit dauern?

    Es gibt keine vordefinierte Dauer der Arbeitsunfähigkeit, da diese von der Art und der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängt. Was zeitlich begrenzt ist, ist die Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und der Taggeldzahlungen durch die Versicherung. Die Bedingungen für die Übernahme des Lohns sind durch das Gesetz und den Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber festgelegt; das Bundesgesetz über die Unfallversicherung und die Bedingungen der Krankentaggeldversicherung definieren die Bedingungen für die Taggeldzahlungen.

    Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht in allen Branchen obligatorisch. Wenn Sie eine solche abgeschlossen haben, verlangt der Versicherer in der Regel vom behandelnden Arzt einen ausführlichen medizinischen Bericht. Dazu benötigt er die Zustimmung des Arbeitnehmenden.

  4. Ist der Arbeitgeber während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet?  

    Wenn der Arbeitgeber keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, ist er verpflichtet, während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit den Lohn unter folgenden Bedingungen weiterzuzahlen:

    • das Arbeitsverhältnis hat länger als drei Monate gedauert oder wurde für mehr als drei Monate abgeschlossen;
    • der individuelle Arbeitsvertrag sieht nicht vor, dass die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung länger dauert;
    • in keinem Gesamtarbeitsvertrag ist eine Verpflichtung zur Lohnfortzahlung für eine bestimmte Zeit festgelegt.

     

    Fehlt eine solche Versicherung, regeln je nach Kanton drei Skalen die Modalitäten der Lohnfortzahlung:

     

    Zürcher Skala Zürich und Graubünden

    Basler Skala

    Basel

    Berner Skala alle anderen Kantone

    1. Dienstjahr

    3 Wochen

    3 Wochen

    3 Wochen

    2. Dienstjahr

    8 Wochen

    2 Monate

    1 Monat

    3. Dienstjahr

    9 Wochen

    2 Monate

    2 Monate

    4. Dienstjahr

    10 Wochen

    3 Monate

    2 Monate

    5. Dienstjahr

    11 Wochen

    3 Monate

    3 Monate

    6. Dienstjahr

    12 Wochen

    3 Monate

    3 Monate

    7. Dienstjahr

    13 Wochen

    3 Monate

    3 Monate

    8. Dienstjahr

    14 Wochen

    3 Monate

    3 Monate

    9. Dienstjahr

    15 Wochen

    3 Monate

    3 Monate

    10. Dienstjahr

    16 Wochen

    3 Monate

    4 Monate

    11. Dienstjahr

    17 Wochen

    4 Monate

    4 Monate

     

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, diesen Artikel zu lesen: Wie funktioniert die Krankentaggeldversicherung und was ist ihr Zweck?

    Hier finden Sie alle Informationen, die Sie zum Verständnis der freiwilligen Taggeldversicherung (auch Erwerbsausfall bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung genannt) benötigen.

  5. Welche Rechte habe ich als Arbeitgeber?

    Sowohl der Arbeitgeber als auch der Versicherer haben das Recht, die Richtigkeit einer Arbeitsunfähigkeit zu bestreiten. Dazu kann der Arbeitgeber seinen Krankentaggeldversicherer beziehungsweise seinen Unfallversicherer auffordern, die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen und nötigenfalls ein medizinisches Gutachten in Auftrag zu geben. Er kann auch auf eigene Kosten eine Kontrolluntersuchung bei einem neutralen und unabhängigen Arzt veranlassen, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen oder zu widerlegen, wobei die Privatsphäre des Arbeitnehmenden gewahrt bleibt.

    Wenn eine Arbeitsunfähigkeit zu lange dauert und nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass die Person ihre volle Arbeitsfähigkeit wiedererlangt, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Eine Anpassung des Arbeitsvertrags vorschlagen. Dabei werden die Funktionen neu definiert und der Beschäftigungsgrad sowie der Lohn der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der Person angepasst.
    2. Einen Berufswechsel in Betracht ziehen, der insofern zumutbar ist, als der Versicherte zur Schadensbegrenzung verpflichtet ist. Die behandelnden Ärzte werden dann regelmässig aufgefordert, sich zur Arbeitsfähigkeit im Rahmen einer «behinderungsgerechten» beruflichen Tätigkeit zu äussern.

  6. Warum ist es ratsam, die Invalidenversicherung einzuschalten?

    Der Arbeitgeber sowie die Angehörigen, der behandelnde Arzt und die Unfall- und Krankenversicherer können die IV-Stelle zur Früherfassung kontaktieren, wenn der Mitarbeitende während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig ist oder während eines Jahres wiederholt für kurze Zeiträume abwesend war.

    Die Früherfassung ermöglicht es der IV, mit dem Arbeitnehmenden Kontakt aufzunehmen und bei Bedarf schnell einzugreifen, um präventiv durch Eingliederungsmassnahmen zu seinen Gunsten tätig zu werden, wenn das Leiden chronisch werden könnte und eine Invalidität droht.

    Die Fachleute der IV können die versicherte Person und den Arbeitgeber beraten, indem sie ihnen zeigen, wie der Arbeitsplatz besser eingerichtet werden kann. Sie können auch dafür sorgen, dass die IV die Kosten für eine Umschulung auf eine neue Tätigkeit innerhalb des Unternehmens oder für Hilfsmittel zur Anpassung des Arbeitsplatzes übernimmt.

    In jedem Fall muss, auch nach Abschluss eines Früherfassungsverfahrens, bei einer Arbeitsunfähigkeit, die seit sechs Monaten besteht und weiter andauert, unbedingt eine Anmeldung bei der IV erfolgen. Der Anspruch auf eine IV-Rente entsteht erst sechs Monate nach dieser Anmeldung und frühestens nach einer Wartefrist von einem Jahr ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

  7. Welche Regeln gelten bei einer Schwangerschaft?  

    Bei einer Schwangerschaft sieht das Gesetz einen Urlaub vor, der frühestens am Tag der Geburt des Kindes beginnt und vierzehn Wochen dauert.

    Je nach Arbeitgeber oder Branche, in der die Schwangere tätig ist, besteht eventuell die Möglichkeit, einen Teil des Mutterschaftsurlaubs vor der Geburt zu beziehen.

    Bestimmte unternehmensinterne Gründe können die Verhinderung der Arbeit rechtfertigen. Sie stehen im Zusammenhang mit gefährlichen oder beschwerlichen Tätigkeiten (Tragen schwerer Lasten, Kälte- oder Hitzeaussetzung, Feuchtigkeit, schädliche Strahlung usw.).

    Solche Aufgaben dürfen von schwangeren Frauen nur dann ausgeführt werden, wenn durch eine Risikoanalyse festgestellt wurde, dass die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet ist, oder wenn der Arbeitgeber angemessene Schutzmassnahmen ergriffen hat.

    Soweit möglich, muss der Arbeitgeber schwangeren Frauen, die eine anstrengende oder gefährliche Tätigkeit ausüben, eine gleichwertige Arbeit ohne Risiko anbieten. Ist er dazu nicht in der Lage, hat die Arbeitnehmerin das Recht, die Arbeit einzustellen, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihr 80% des letzten Lohns zu zahlen.

    Bei ärztlich bescheinigter schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit greift die Krankentaggeldversicherung bis zum Tag der Geburt, ebenso bei Krankheit.

    Ab der Geburt des Kindes hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Entschädigungen aus der obligatorischen eidgenössischen oder kantonalen Mutterschaftsversicherung.

    Die Krankentaggeldversicherung kann diese Entschädigungen ergänzen, und zwar durch Mutterschaftsgeld, wenn eine solche Deckung vom Arbeitgeber bis zu einem Maximum von 100% des Lohns abgeschlossen wurde.

     


    Es ist wichtig, darauf zu achten, dass jeder Schritt eingehalten wird, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sowohl vonseiten des Mitarbeitenden als auch vonseiten des Arbeitgebers.

    Die Unterstützung eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitnehmenden darf nicht vernachlässigt werden. Wenn er im Prozess der Arbeitsplatzerhaltung gut begleitet wird, ist das Ergebnis sehr oft positiv. In diesem Zusammenhang kann auch der Kranken- oder Unfallversicherer Unterstützung leisten, indem er einen Spezialisten hinzuzieht, der sich mit dem Arbeitnehmenden zu Hause trifft und mit ihm eine Nachbetreuung im Hinblick auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durchführt.

    Um möglichen Probleme vorzubeugen, finden Sie hier eine Zusammenfassung der Pflichten, die Ihre Angestellten haben und die Sie ihnen vermitteln können:

    • den Arbeitsausfall sofort dem Arbeitgeber melden;
    • den medizinischen Empfehlungen des Arztes folgen;
    • die vom Versicherer angeforderten Informationen bereitstellen;
    • an der laufenden Untersuchung teilnehmen (Anforderung von Unterlagen, Arztbesuch, Behördengänge);
    • den Versicherer über jede Änderung der Situation informieren;
    • alles tun, um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu begrenzen.

 

Wenn Sie sich für den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung interessieren, finden Sie hier unsere verschiedenen Angebote:

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Krankentaggeldversicherung nach VVG

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