AVS/AI/IPG
Arbeitgeber-Selbständigerwerbende, EO-Beitragssatz
Die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen. Demzufolge wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 um 0,5 % erhöht.
Somit werden die AHV/IV/EO-Beitragssätze der Arbeitnehmer und –geber von 10.55% auf 10.60% und diejenigen der Selbständigerwerbenden von 9.95% auf 10.00% angepasst.
Für die Selbständigerwerbenden wird ein reduzierter AHV/IV/EO-Beitragssatz gemäss der degressiven Beitragsskala angewendet, sofern das jährliche Einkommen zwischen CHF 9’600 und CHF 57’400 liegt.
Der Mindestbeitrag der Selbständigerwerbenden für AHV, IV und EO werden ab 1. Januar 2021 von
CHF 496 auf CHF 503 für ein jährliches Einkommen unter CHF 9‘600 erhöht. |