Unfallversicherung
Revidiertes Gesetz schützt besser und fairer
Das revidierte Unfallversicherungsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Es schliesst Deckungslücken und beseitigt Ungleichbehandlungen.
Neu sind Mitarbeitende ab Vertragsbeginn versichert – und nicht erst ab Arbeitsbeginn. Fällt der 1. Tag eines Monats auf einen arbeitsfreien Tag (Sonntag oder Feiertag), ist der Mitarbeitende bereits versichert. Zudem ist nun klar geregelt, dass der Versicherungsschutz nach Vertragsende einen weiteren Monat (d.h. weitere 31 Tage) gilt.
Bisher waren Personen, die nach einem Unfall eine lebenslängliche Rente erhalten, im Pensionsalter finanziell bessergestellt als andere AHV-Bezüger. Das revidierte Gesetz beseitigt diese Ungleichbehandlung und passt die Invalidenrente in bestimmten Fällen beim Erreichen des AHV-Alters an.
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