28.05.2021

Meldungen vom 14. April 2021 – Öffnung von Aussenbereichen und Erweiterung des Rechts für gefährdete Personen

(aktualisiert am 16.04.2021 und am 28.05.2021)

  • Der Bundesrat hat am 14. April 2021 verschiedene Änderungen der Covid-19-Verordnung beschlossen:1. Ab dem 19. April 2021 dürfen Aussenbereiche von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben einschliesslich Takeawaybetriebe geöffnet werden. In diesen Fällen bleibt der Anspruch für Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung auf Grund Betriebsschliessung bestehen, auch wenn der Aussenbereich geöffnet ist. Diese Bestimmung führt zu keiner Änderung der Ansprüche auf Corona-Erwerbsersatz und sie können weiterhin wie bisher geltend gemacht werden, egal ob Ihr Aussenbereich offen oder geschlossen ist.2. Er hat auch beschlossen, die Massnahmen für besonders gefährdete Personen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Daher wird der Anspruch auf Corona-Erwerbs-ersatz für besonders gefährdete Personen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Geimpfte Personen gelten nicht als besonders gefährdete Personen.