23.10.2025

13. AHV-Rente : Ausszahlung ab Dezember 2026

13. AHV-Rente: Die im März 2024 verabschiedete 13. AHV-Rente wird ab Dezember 2026 ausgezahlt.


 

Was ist die 13. AHV-Rente?

Es handelt sich um eine jährliche Zulage in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Altersrente. Sie richtet sich an alle Personen, die eine ordentliche Altersrente beziehen, ohne Berücksichtigung von Kinderrenten und Rentenzulagen für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21.
Die Höhe dieser 13. Rente wird anteilig zu den im Laufe des Jahres tatsächlich bezogenen Altersleistungen berechnet.

Für wen gilt diese Massnahme?

Die 13. AHV-Rente betrifft alle Personen, die am 1. Dezember bereits eine AHV-Altersrente beziehen. Sie gilt nicht für Hinterlassenenrenten (Witwen, Witwer, Waisen) und Invalidenrenten (IV).

Datum des Inkrafttretens

Die Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt jedes Jahr im Dezember. Die erste Auszahlung wird im Dezember 2026 erfolgen.

Übertragung des Anspruchs auf die 13. AHV-Rente

Der Anspruch auf die 13. Altersrente ist nicht auf die Erben übertragbar. Verstirbt eine Person jedoch im Laufe des Monats Dezember, die Anspruch auf diese Leistung hat, so bleiben die AHV-Rente für diesen Monat sowie die entsprechende 13. Rente in voller Höhe geschuldet. In diesem Fall gelten diese Beträge als laufende Leistungen und werden in den Nachlass des Verstorbenen einbezogen.