02.12.2016

Newsletter HOTELA – Neues von den Sozialversicherungen

HOTELACTUAL

HOTELA+

So ist die Lohndeklaration im Nu erstellt

Die Benutzer der Online-Plattform HOTELA+, die während des Jahres alle Versicherungsereignisse inklusive Ein- und Austrittsmeldungen fortlaufend erfasst haben, profitieren nun von ihrer Vorarbeit. Mit HOTELA+ ist die obligatorische Lohndeklaration im Nu erstellt.

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HOTELA Full

Outsourcing der Lohnbuchhaltung lohnt sich

Heute können ausschliesslich Hotels die L-GAV-zertifizierte Lohnbuchhaltung HOTELA Full nutzen. Die HOTELA wird nun die Plattform weiterentwickeln und anderen Branchen Zugang gewähren. Wer seine Lohnbuchhaltung an die HOTELA auslagert, reduziert seinen Aufwand erheblich – und hat mit HOTELA Full Lohnabrechnungen, Bankaufträge, Lohnausweise etc. jederzeit im Griff.

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AHV/IV/EO

Damit es keine Verzugszinsen gibt

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet,
die AHV/IV/EO-Beiträge je nach Lohnsumme vierteljährlich oder monatlich zu bezahlen. Die AHV-Ausgleichskasse stellt entsprechende Akontobeiträge in Rechnung. Der späteste Zahlungstermin ist jeweils der 10. Tag nach Quartals- oder Monatsende. Eine fristgerechte Zahlung ist wichtig: Geht der Betrag zu spät auf dem Konto der Ausgleichskasse ein, muss diese dem Kunden einen Verzugszins von 5% jährlich verrechnen. Diese Vorgaben gelten auch für die HOTELA und ihre Kunden.

Unfallversicherung

Revidiertes Gesetz schützt besser und fairer

Das revidierte Unfallversicherungsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Es schliesst Deckungslücken und beseitigt Ungleichbehandlungen.

Neu sind Mitarbeitende ab Vertragsbeginn versichert – und nicht erst ab Arbeitsbeginn. Fällt der 1. Tag eines Monats auf einen arbeitsfreien Tag (Sonntag oder Feiertag), ist der Mitarbeitende bereits versichert. Zudem ist nun klar geregelt, dass der Versicherungsschutz nach Vertragsende einen weiteren Monat (d.h. weitere 31 Tage) gilt.

Bisher waren Personen, die nach einem Unfall eine lebenslängliche Rente erhalten, im Pensionsalter finanziell bessergestellt als andere AHV-Bezüger. Das revidierte Gesetz beseitigt diese Ungleichbehandlung und passt die Invalidenrente in bestimmten Fällen beim Erreichen des AHV-Alters an.

Infos des Bundes

Neues Direktionsmitglied

Seit über 100 Tagen im Amt

Seit September 2016 führt die perfekt zweisprachige Romande Bettina Chevrier die Direktion Marketing und Verkauf. In dieser Funktion leitet die ausgebildete Hôtelière auch das Beratungsteam der HOTELA.

Möchten Sie Ihre Versicherungslösung anpassen oder überprüfen? Ihr persönlicher Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 021 962 49 49, welcome@hotela.ch).

Auf ein glückliches 2017!

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr und wünschen Ihnen frohe Festtage und einen schwungvollen Rutsch ins Neue Jahr.