23.10.2024

Die AHV/IV-Renten steigen am 1. Januar 2025

Der Bundesrat erhöht die Renten, um besser auf die Inflation zu reagieren

Der Bundesrat hat eine Erhöhung der AHV/IV-Renten um 2,9 % ab dem 1. Januar 2025 angekündigt, um sich an die Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte aufgeführt.

Erhöhung der AHV- und IV-Renten

  • Die AHV- und IV-Renten werden um 2,9% erhöht.
  • Die minimale AHV- und IV-Rente wird bei voller Beitragsdauer von CHF 1’225 auf CHF 1’260 pro Monat erhöht.
  • Die Maximalrente wird von CHF 2’450 auf CHF 2’520 pro Monat erhöht.

Beitragsanpassungen für bestimmte Kategorien

  • Die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige werden für die AHV, IV und EO von CHF 514 auf CHF 530 pro Jahr erhöht.
  • Die Mindestbeiträge für die freiwillige AHV und IV werden ebenfalls erhöht, und zwar von CHF 980 auf CHF 1’010 pro Jahr.

Änderungen in der beruflichen Vorsorge

  • Der Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von CHF 25’725.- auf CHF 26’460 erhöht.
  • Die Eintrittsschwelle wird von CHF 22’050.- auf CHF 22’680 angehoben.

Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)

  • Der maximal zulässige Steuerabzug für Personen mit einer zweiten Säule wird von CHF 7’056.- auf CHF 7’258.- erhöht.
  • Für Personen ohne zweite Säule wird dieser Abzug von CHF 35’280.- auf CHF 36’288.- erhöht.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Leistungen und Beiträge an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen und einen angemesseneren Schutz der Leistungsempfänger zu gewährleisten.

Zusammenfassung

Änderungen

2024 (CHF)

2025 (CHF)

AHV-IV Minimalrente pro Monat

1‘225.–

1‘260.–

AHV-IV Maximalrente pro Monat

2‘450.–

2‘520.–

Mindestbeitrag pro Jahr

514.–

530.–

Mindestbeitrag pro Jahr freiwillige AHV-IV

980.–

1‘010.–

Eintrittsschwelle

22‘050.–

22‘680.–

Koordinationsabzug

25‘725.–

26‘460.–

Steuerabzug Säule 3a

max. 7‘056.–

max. 7‘258.–

Steuerabzug Säule 3a (ohne 2. Säule)

max. 35‘280.–

max. 36‘288.–

Grenzbetrag für geringfügige Löhne bzw. Einkommen

max. 2’300.–

max. 2’500.–

 

Zur Pressemitteilung vom Bundesrat