Die AHV/IV-Renten steigen am 1. Januar 2025
Der Bundesrat erhöht die Renten, um besser auf die Inflation zu reagieren
Der Bundesrat hat eine Erhöhung der AHV/IV-Renten um 2,9 % ab dem 1. Januar 2025 angekündigt, um sich an die Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte aufgeführt.
Erhöhung der AHV- und IV-Renten
- Die AHV- und IV-Renten werden um 2,9% erhöht.
- Die minimale AHV- und IV-Rente wird bei voller Beitragsdauer von CHF 1’225 auf CHF 1’260 pro Monat erhöht.
- Die Maximalrente wird von CHF 2’450 auf CHF 2’520 pro Monat erhöht.
Beitragsanpassungen für bestimmte Kategorien
- Die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige werden für die AHV, IV und EO von CHF 514 auf CHF 530 pro Jahr erhöht.
- Die Mindestbeiträge für die freiwillige AHV und IV werden ebenfalls erhöht, und zwar von CHF 980 auf CHF 1’010 pro Jahr.
Änderungen in der beruflichen Vorsorge
- Der Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von CHF 25’725.- auf CHF 26’460 erhöht.
- Die Eintrittsschwelle wird von CHF 22’050.- auf CHF 22’680 angehoben.
Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
- Der maximal zulässige Steuerabzug für Personen mit einer zweiten Säule wird von CHF 7’056.- auf CHF 7’258.- erhöht.
- Für Personen ohne zweite Säule wird dieser Abzug von CHF 35’280.- auf CHF 36’288.- erhöht.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Leistungen und Beiträge an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen und einen angemesseneren Schutz der Leistungsempfänger zu gewährleisten.
Zusammenfassung
Änderungen |
2024 (CHF) |
2025 (CHF) |
|
AHV-IV Minimalrente pro Monat |
1‘225.– |
1‘260.– |
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AHV-IV Maximalrente pro Monat |
2‘450.– |
2‘520.– |
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Mindestbeitrag pro Jahr |
514.– |
530.– |
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Mindestbeitrag pro Jahr freiwillige AHV-IV |
980.– |
1‘010.– |
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Eintrittsschwelle |
22‘050.– |
22‘680.– |
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Koordinationsabzug |
25‘725.– |
26‘460.– |
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Steuerabzug Säule 3a |
max. 7‘056.– |
max. 7‘258.– |
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Steuerabzug Säule 3a (ohne 2. Säule) |
max. 35‘280.– |
max. 36‘288.– |
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Grenzbetrag für geringfügige Löhne bzw. Einkommen |
max. 2’300.– |
max. 2’500.– |