21.06.2021

Bearbeitungsfrist der Corona-Erwerbsersatz Anträge

(aktualisiert am 29.03.2021 und am 21.06.2021)

  • HOTELA hat eine sehr grosse Anzahl von Corona-Erwerbsersatz Anträge erhalten und unsere Priorität ist es, diese so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aufgrund der Komplexität des Abrechnungsverfahrens kommt es derzeit jedoch zu Verzögerungen.

    Wenn Sie uns Ihren Antrag bereits zugestellt haben, brauchen Sie nichts weiteres zu tun. Eine erste Analyse Ihres Antrags wird nach dessen Eingang durchgeführt und Sie werden von uns kontaktiert, falls Informationen fehlen sollten. Trotz des erheblichen zusätzlichen Personalaufwands ist mit einer Frist zwischen 1 bis 2 Wochen je nach Antrag zwischen dem Eingang Ihres Antrags und der Auszahlung der Entschädigung zu rechnen. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bei uns bearbeitet. Wir erinnern Sie daran, dass für jeden Monat ein Antrag gestellt werden muss.

    Wir versuchen, proaktiv zu sein und Sie regelmässig über die aktuelle Situation per E-Mail und über unsere Website zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, diese regelmässig zu konsultieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin telefonisch zur Verfügung. Bitte vermeiden Sie es aber, soweit möglich, uns anzurufen, damit wir die Zahlungen schneller bearbeiten können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.