Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung
Diese Art umfasst anderweitig nicht genannte Tätigkeiten im Zusam-menhang mit Unterhaltung und Freizeit (ausgenommen Vergnü-gungs- und Themenparks):
– Betrieb von Münzspielen
– Tätigkeiten von Freizeit- und Erholungsparks (ohne Unterbrin-gung)
– Betreib von Verkehrseinrichtungen für Freizeit- und Erholungs-zwecke, z. B. Yachthäfen
– Betrieb von Skipisten
– Verleih von Ausrüstungen für Vergnügungs- und Freizeitzwecke als Teil von Erholungs- und Freizeitaktivitäten
– Schauen und Messen mit Freizeit- und Erholungscharakter
– Strandaktivitäten einschliesslich Vermietung von Umkleideräu-men, Schliessfächern, Liegestühlen usw.
– Betrieb von Tanzlokalen und Discotheken ohne Getränkeaus-schank
– Tätigkeiten von Produzenten oder Organisatoren von Liveveran-staltungen, ohne künstlerische und sportliche Veranstaltungen, mit oder ohne Bereitstellung von Einrichtungen.