20.05.2022

Verkürzung der Quarantäne auf 5 Tage statt 10 Tage (aktualisiert am 20.01.2022)

  • Am 12. Januar 2022 hat der Bundesrat die folgende COVID-19-Verordnung beschlossen:Ab dem 13. Januar 2022 wird die Quarantäne für Personen, die mit einer Person, die positiv auf Coronavirus getestet wurde oder unter Verdacht steht, infiziert zu sein, in Kontakt waren, von 10 auf 5 Tage reduziert.
    Infolge dieser Änderung sind die Corona Erwerbsausfallenentschädigungen nun auf maximal 5 Taggelder statt bisher 7 Taggelder begrenzt.In besonderen Fällen kann die zuständige kantonale Behörde eine andere Quarantänedauer vorsehen; in diesem Fall wird die tatsächliche Dauer der Quarantäne entschädigt. Diese Änderung tritt am 25. Januar 2022 in Kraft.

    Ab dem 13. Januar 2022 erfolgt die Anmeldung für die EO Covid im Falle einer Quarantäne mit diesem Formular.