03.07.2020

Verordnung über Lohnausfall Covid-19

(aktualisiert am 03.07.2020)

  • An seinen Sitzungen vom 20. März 2020 und 16. April 2020 hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen im Kampf gegen das Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Mitarbeitenden zu mildern. Er erliess eine Verordnung über Massnahmen bei Lohnausfall durch das Coronavirus (Covid-19), die darauf abzielt, Personen zu entschädigen, für die keine andere Entschädigung vorgesehen ist (Selbständige, Eltern, die für Kinder unter 12 Jahren oder behinderte Kinder bis 20 Jahren sorgen müssen, in Quarantäne gestellte Personen). Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat beschlossen, diese Vergütung auf bestimmte in dem Veranstaltungsbereich tätige Mitarbeiter auszudehnen.Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: Informationen, FAQ und Pressemitteilung des BSV