07.03.2024

Das Ja zur 13. AHV-Rente: Was man dazu wissen sollte

An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 nahmen Volk und Stände die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» an.

Dazu das Wichtigste in Kürze:

1. Voraussichtliche Einführung 2026

Die Umsetzung der Volksinitiative soll in drei Etappen stattfinden. Zunächst wird die Bundesverfassung durch einen entsprechenden Artikel ergänzt. Sodann erfolgt die Anpassung des AHV-Gesetzes durch das Parlament. Schliesslich erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur Einführung der 13. AHV-Rente. Der Beginn der Auszahlung ist für 2026 vorgesehen.

2. Leistungsberechtigte

Anspruch auf eine 13. AHV-Rente haben ausschliesslich Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Rente. Hinterlassenen- und Invaliditätsrenten sind von der Initiative ausgenommen.

3. Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen

Die Initiative schloss eine Kürzung der Ergänzungsleistungen ausdrücklich aus.

4. Nächste Schritte

Nach der Änderung der Bundesverfassung wird das AHV-Gesetz vom Parlament angepasst. Danach bestimmt der Bundesrat die praktischen Einzelheiten der Umsetzung.

5. Nächste Informationen

Hotela wird den Versicherten nach Abschluss der drei genannten Etappen konkrete Angaben machen können (Zeithorizont Herbst 2025). Neue Informationen werden wir Ihnen zudem regelmässig über die Website hotela.ch zukommen lassen.

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.