21.12.2021

Meldungen des Bundesrats vom 23. Juni 2021 (aktualisiert am 01.09.2021 und am 21.12.2021)

Covid-19

  • Am 23. Juni 2021 hat der Bundesrat die folgenden Covid-19-Verordnung Änderungen beschlossen:Besonders gefährdete Personen
    • Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz für besonders gefährdete Personen wird bis zum 31. August 2021 verlängert (verlängert bis 30. September 2021, bis zum 31.03.2022).
    • Schwangere Frauen, die gegen Covid-19 geimpft sind, gelten während 12 Monaten ab vollständig erfolgter Impfung nicht mehr als besonders gefährdete Personen.
    • Zudem gelten Personen, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und als genesen gelten, während sechs Monaten ab dem 11. Tag nach der Bestätigung der Ansteckung nicht mehr als besonders gefährdet.

    Diskotheken und Tanzlokale

    • Ab 26. Juni 2021 dürfen Diskotheken und Tanzlokalen wieder öffnen, wenn sie den Zugang bei Personen ab 16 Jahren auf Personen mit einem Zertifikat beschränken.
    • Bis und mit 30. Juni 2021 können die versicherten Personen den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz infolge Betriebsschliessung geltend machen.
    • Ab dem 1. Juli 2021 können Diskotheken und Tanzlokale den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz infolge massgeblicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit geltend machen.