17.12.2021

Meldungen des Bundesrats vom 17. Dezember 2021

Covid 19

  • Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat die folgenden Änderungen der Covid-19-Verordnung beschlossen:Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes
    • Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz wurden um ein Jahr verlängert und sind neu bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Personen, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall von mindestens 30% erleiden, erhalten somit auch 2022 eine finanzielle Unterstützung.
    • Die Anmeldefrist für den Leistungsbezug wurde neu auf den 31. März 2023 festgelegt.

    Besonders gefährdete Personen

    • Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz für besonders gefährdete Personen wird bis zum 31. März 2022 verlängert

    Zur Erinnerung

    • Schwangere Frauen, die gegen Covid-19 geimpft sind, gelten während 12 Monaten ab vollständig erfolgter Impfung nicht mehr als besonders gefährdete Personen.
    • Personen, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und als genesen gelten, gelten während sechs Monaten ab dem 11. Tag nach der Bestätigung der Ansteckung nicht mehr als besonders gefährdet.