UVG-Zusatzversicherung

Zweck

HOTELA Versicherungen AG bietet insbesondere Zusatzleistungen zur obligatorischen Unfallversicherung UVG.

Art der Versicherung

Die UVG-Zusatzversicherung umfasst einerseits eine Schadenversicherung im Rahmen der Taggeldzahlungen, Heilkosten sowie Risiko und Abzug und andererseits eine Summenversicherung für das Todesfallkapital und das Invaliditätskapital.

Die Schadenversicherung vergütet im Leistungsfall nur den tatsächlich entstandenen und konkret nachweisbaren Schaden im Rahmen des versicherten Verdienstes.

Die Summenversicherung ist eine Versicherung, bei welcher im Leistungsfall die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme in Abhängigkeit mit dem Grad der Arbeitsunfähigkeit vergütet wird. Der Nachweis für den tatsächlich entstandenen Schaden entfällt.

Leistungen, die versichert werden können

Unfalltaggeld

Bezeichnung

Versicherter Lohn

Erklärungen zur Deckung

UVGZ für Löhne unter dem UVG-Maximum
(Schadenversicherung)

Von CHF 0.- bis CHF 148'200.-

Deckt die 2 ersten Tage sowie die restlichen 20%, die nicht nach UVG versichert sind, aber höchstens bis zum UVG-Maximum

UVGZ Risiko und Abzug
(Schadenversicherung)

Von CHF 0.- bis CHF 148'200.-

Übernimmt den Abzug oder die Ablehnung bei Unfällen in Zusammenhang mit Grobfahrlässigkeit oder Wagnissen sowie den Abzug bei Spitalaufenthalten (Art. 27 UVV)

UVGZ für Löhne über dem UVG-Maximum
(Schadenversicherung)

Von CHF 148'200.- bis CHF 370'500.-

Ergänzt die Versicherungsdeckung bis zu einem Jahreslohn von CHF 370'500.- über dem UVG-Maximum

UVGZ laut L-GAV
(Schadenversicherung)

Von CHF 0.- bis CHF 370'500.-

Ergänzt die UVG-Leistungen gemäss Anforderungen des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV)

Todesfallkapital

Bezeichnung

Versicherter Lohn

Erklärungen zur Deckung

UVGZ Todesfallkapital
(Summenversicherung)

Von CHF 0.- bis CHF 370'500.-

Ausbezahltes Kapital bei Todesfall nach einem versicherten Unfall und Erstattung der an Hinterlassene ausbezahlten Löhne (Art. 338 OR)

Invaliditätskapital

Bezeichnung

Versicherter Lohn

Erklärungen zur Deckung

UVGZ Invaliditätskapital
(Summenversicherung)

Von CHF 0.- bis CHF 370'500.-

Ausbezahltes Kapital bei Invalidität nach einem versicherten Unfall und Entschädigung für ästhetische Schäden

Heilungskosten

Bezeichnung

Versicherter Lohn

Erklärungen zur Deckung

UVGZ Heilungskosten
(Summenversicherung)

Von CHF 0.- bis CHF 148'200.-

Übernimmt bestimmte Behandlungskosten, inkl. einiger alternativmedizinsichen Behandlungen, oder andere Leistungen, die diejenigen von der obligatorischen Unfallversicherung UVG überschreiten

Wichtigste Ausschlüsse

Die Ausschlüsse und Haftungsbegrenzungen sind in den Allgemeinen bzw. Besonderen Versicherungsbedingungen (AVB und/oder BVB) geregelt. Zudem gelten folgende Ausschlüsse:

  • Unfälle, bei denen keinerlei Leistung durch die Grundversicherung nach UVG erfolgt.

Weitere Angaben zu diesem Thema finden sich in den erwähnten Bedingungen.

Beiträge

Die Beiträge werden auf dem AHV-pflichtigen Lohn erhoben; die Kosten berechnen sich nach dem Umfang der Versicherungsdeckung. Löhne oder Lohnanteile, auf denen wegen des Alters der versicherten Person keine Beiträge an die AHV erhoben werden, gelten ebenfalls als Einkommen.

Die definitive Beitragsabrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Jahres. Es werden Akontozahlungen gemäss Lohnbudget erhoben, es erfolgt kein Prämienzuschlag.

Ihre wichtigsten Pflichten

Sie haben die im Versicherungsangebot gestellten Fragen präzise und vollständig zu beantworten. Dasselbe gilt auch für sämtliche weiteren, gegebenenfalls von uns verlangten Unterlagen.

Wenn Sie Ihre Prämie nicht fristgerecht bezahlen, riskieren Sie die Einstellung Ihrer Versicherungsdeckung.

Dies bedeutet : Keine Leistungen für Fälle, die in der Zeit der Einstellung eintreten.

Ihre weiteren Verpflichtungen sind im Versicherungsvertrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, gegebenenfalls den Besonderen Versicherungsbedingungen und dem Gesetz über den Versicherungsvertrag festgehalten.

Datenschutz

HOTELA bearbeitet Ihre Personendaten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Sämtliche Informationen betreffend die Bearbeitung von Daten, einschliesslich der Datenweitergaben, die wir uns vorbehalten, finden Sie unter: https://hotela.ch/de/sicherheit-und-datenschutz

Überschussbeteiligung

Bei einem positiven Versicherungsergebnis am Ende von drei vollen, aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer einen Anteil an einem allfälligen Überschuss aus seinem Vertrag.

Der Überschuss berechnet sich nach folgender Formel:

Bruttoprämie

Prämie zu Lasten des Kunden

./. Verwaltungskosten

- 30 % der Bruttoprämie

Nettoprämie

= 70% der Bruttoprämie

./. Versicherungsleistungen

- Zahlungen

Versicherungsergebnis

= Berechnungsbasis

Überschussbeteiligung

= Anteil in % des Versicherungsergebnises

 

Versicherte Personen

Versichert sind die im Aufnahmegesuch aufgeführten Personen oder Personengruppen, welche der obligatorischen oder fakultativen Unfallversicherung nach UVG unterstellt sind und welche zu diesem Zweck bei der HOTELA Versicherungen AG versichert sind.

Vertragsdauer

Der Vertrag wird für eine Dauer von 3 Jahren oder für die verbleibende Dauer eines bereits bei der HOTELA Versicherungen AG bestehenden Vertrages abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Dauer verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Vertrag erlischt bei der Kündigung der Unfallversicherung UVG bei der HOTELA Versicherungen AG. Zudem endet der Vertrag auch bei einer Übergabe des betreffenden Unternehmens, einer Änderung der Gesellschaft oder der Aufgabe der Geschäftstätigkeit.

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Formulare und Reglemente