Zweck
Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung von Familien teilweise auszugleichen.
Leistungen
Der Bund legt Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen fest. Die Kantone können in ihren Familienzulagenordnungen höhere Mindestansätze vorsehen, sowie auch Geburts- und Adoptionszulagen. Somit gibt es 26 unterschiedliche kantonale Regelungen, in denen jeweils die Art und die Höhe der Zulagen sowie die Organisationsstruktur festgelegt sind.
Beiträge
Auch hier regeln die Kantone die Finanzierung.
Die Arbeitgeber leisten Beiträge an die FAK, die in Prozenten der AHV-pflichtigen Lohnsumme bemessen werden. Einzig im Kanton Wallis leisten die Arbeitnehmenden ebenfalls einen Beitrag an die Finanzierung der Familienzulagen.
Am Anfang jeden Jahres erfolgt eine Mitteilung der definitiven Beitragssätze in Form eines Versicherungsausweises. Dieser gilt als bindend.
Die Selbständigerwerbenden leisten Beiträge an die FAK, die in Prozenten des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens bemessen werden. Die Beiträge der Selbständigerwerbenden sind jedoch nach oben begrenzt: Sie werden nur auf einem Einkommen bis zu 148 200 Franken pro Jahr erhoben.
Versicherte Personen
Sämtliche Personen, die im Sinne der AHV als Arbeitnehmer gelten und die in einem Unternehmen beschäftigt sind, welches an die Familienausgleichskasse HOTELA angeschlossen ist.
Sämtliche Personen, die als Selbständigerwerbende obligatorisch in der AHV versichert sind und dessen Unternehmen bei der Familienausgleichslasse HOTELA angeschlossen ist.
Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag endet bei einem Übergang des Unternehmens, einer Änderung der Gesellschaft oder einer Einstellung des Geschäftsbetriebs. Zudem endet die HOTELA-Mitgliedschaft auch bei einer Verzichterklärung auf Anschluss bei einem der Gründerverbände.
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