02.03.2020

Die Dienstleistung HOTELA Full ist gewährleistet

HOTELA Full

  • Sehr geehrte Damen und Herren,Angesichts des Gesundheitsnotstandes ausgelöst durch das Covid-19 hat die HOTELA alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten ergriffen.Wir haben einen Aktionsplan aufgestellt, um die Weiterführung unserer Aktivitäten unter den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten. Ein grosser Teil unserer Teams ist nun im Homeoffice tätig. Der Empfangsschalter an unserem Hauptsitz in Montreux ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.Die Lohnverarbeitung der Dienstleistung HOTELA Full ist gewährleistet. Es kann jedoch sein, dass es zu einigen Verzögerungen oder Verspätungen kommt, für die wir uns schon jetzt entschuldigen. Ihr Sachbearbeiter steht Ihnen bei Fragen und für Informationen gerne zur Verfügung.Im Zusammenhang mit dieser Pandemie haben Sie die Möglichkeit, eine Voranmeldungen für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bei der zuständigen Kantonalen Amtsstelle (KAST) einzureichen. Im Fall der Genehmigung der KAE sind die Sozialversicherungsbeiträge auf dem Lohn entsprechend der normalen Arbeitszeit abzurechnen, also auch auf jenen Lohnbestandteilen, welche den Arbeitnehmenden nicht ausbezahlt werden.

    Bitte senden Sie uns nach der Bestätigung der Kurzarbeitsentschädigung das Formular 716.303 für die Lohnverarbeitung per E-Mail zu.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen beste Gesundheit.

     

    Abteilung HOTELA Full

    Tiago Joaquim
    Direktor Client Services & Processes

     

    Wichtige Links

     

    Formular 716.303

    HotellerieSuisse

    SECO